Es ist empfehlenswert (mustahabb), im Monat Schawwal nach dem Ramadan sechs Tage zu fasten. Der Prophet (s.a.s.) sagte: „Wer den Ramadan fastet und daran sechs Tage aus dem Monat Schawwal anhängt, dem wird es angerechnet, als hätte er das ganze Jahr gefastet.“ (Muslim, Sijâm, 204 [1164]). Diese Fastentage können hintereinander oder mit Unterbrechungen gehalten werden. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 2/435)
Das freiwillige Fasten im Monat Schawwal ersetzt nicht die im Ramadan versäumten Fastentage; das heißt, die im Ramadan nicht gefasteten Tage müssen zusätzlich nachgeholt werden, was verpflichtend (fard) ist. Da es nicht gültig ist, mit einer einzigen Absicht sowohl das Nachholen (qada) als auch das freiwillige Fasten (nafila) zu verbinden, muss man sich beim Fasten im Schawwal für eines von beiden entscheiden. Wenn man im Schawwal mit der Absicht fastet, die im Ramadan versäumten Tage nachzuholen, gilt dieses Fasten als Nachholfasten.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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