Das Freitagsgebet ist für männliche, zurechnungsfähige, geschlechtsreife, ortsansässige Muslime ohne Entschuldigung eine individuelle Pflicht (farz-ı ayn). Seine Verbindlichkeit ist durch den Koran, die Sunna und den Konsens der Gelehrten belegt. Allah, der Erhabene, sagt: „O ihr, die ihr glaubt! Wenn am Freitag zum Gebet gerufen wird, dann eilt zum Gedenken Allahs und lasst den Handel ruhen. Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet. Und wenn das Gebet beendet ist, dann zerstreut euch auf der Erde und sucht nach Allahs Gunst. Und gedenkt Allahs viel, auf dass ihr erfolgreich seid.“ (el-Cum'a, 62/9-10). Der Prophet (s.a.s.) sagte ebenfalls: „Das Freitagsgebet zu verrichten ist für jeden männlichen Muslim, der die Pubertät erreicht hat, verpflichtend.“ (Ebû Dâvûd, Tahâret, 124 [342]; Beyhakî, es-Sünenü’l-kübrâ, 3/245-246 [5577-5579]). Das Freitagsgebet wird seit der Zeit des Propheten (s.a.s.) bis heute verrichtet, und es gibt keinen abweichenden Konsens über seine Verbindlichkeit.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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