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Was ist das Urteil über das Opfern (Qurban)?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Nach der hanafitischen Rechtsschule ist das Opfern an den Tagen von Eid al-Adha für jeden ansässigen (nicht reisenden), wohlhabenden, freien Muslim verpflichtend (wādschib)[1].

Allah der Erhabene sagt im Koran:

فَصَلِّ لِرَبِّكَ وَانْحَرْ

„So bete zu deinem Herrn und opfere!“[2] – so lautet der Befehl.

Dieser Befehl drückt eine Verpflichtung (wādschib) aus. Was dem Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auferlegt wurde, ist auch seiner Umma auferlegt, denn er (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) wurde als Vorbild für seine Gemeinschaft gesandt [3].

Allah sagt außerdem:

... وَيَذْكُرُوا اسْمَ اللَّهِ فِي أَيَّامٍ مَّعْلُومَاتٍ عَلَىٰ مَا رَزَقَهُم مِّن بَهِيمَةِ الْأَنْعَامِ ۖ فَكُلُوا مِنْهَا وَأَطْعِمُوا الْبَائِسَ الْفَقِيرَ

„... und sie sollen an bestimmten Tagen den Namen Allahs über dem Vieh aussprechen, das Er ihnen gegeben hat. Esst davon und gebt auch den Bedürftigen und Armen zu essen.“[4].

Als die Gefährten den Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nach dem Sinn des Opferns fragten, antwortete er:

„Das Opfern ist der Weg eures Vorvaters Ibrahim (Allahs Friede sei auf ihm). Für jedes Haar des Opfertieres erhaltet ihr Lohn.“ [5]

Die hanafitischen Rechtsgelehrten sehen diesen Befehl als auch für die muslimische Gemeinschaft verbindlich an und betrachten das Opfern als wādschib (verpflichtende gottesdienstliche Handlung). Dies wird auch durch einen Hadith von Abu Huraira (möge Allah mit ihm zufrieden sein) gestützt, in dem der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:

مَنْ وجدَ سَعَةً فلَم يُضَحِّ فلا يَقْرَبنَّ مُصَلاَّنا

„Wer die Möglichkeit hat zu opfern, es aber nicht tut, soll sich nicht unserer Gebetsstätte nähern.“ [6]

Nach einer Ansicht von Imam Yusuf und Imam Muhammad sowie nach der malikitischen und schafiitischen Rechtsschule ist das Opfern eine Sunna. Sie führen folgenden Hadith als Beweis an:

Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:

إذا رَأَيْتُمْ هِلالَ ذِي الحِجَّةِ وأَرادَ أحَدُكُمْ أنْ يُضَحِّيَ فَلْيُمْسِكْ عن شَعْرِهِ وأَظْفارِهِ

„Wer von euch den Neumond des Monats Dhul-Hidscha sieht und opfern möchte, soll sich von seinem Haar und seinen Nägeln fernhalten.“ [7] Das Wort „möchte opfern“ zeigt, dass diese Handlung nach unserer Scharia nicht verpflichtend ist [8]. Ebenso sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): „Mir wurden drei Dinge zur Pflicht gemacht, für euch aber sind sie freiwillig: das Witr-Gebet, das Opfern und das Festgebet.“ [9]

  • [1] Jawhara an-Nayyira, 5/478.

  • [2] Kauthar-Sure, Vers 2.

  • [3] Bada'i as-Sana'i, 10/245.

  • [4] Hajj-Sure, Vers 28.

  • [5] Überliefert von Ibn Madscha.

  • [6] Überliefert von Ibn Hadschar al-Asqalani.

  • [7] Überliefert von Muslim.

  • [8] Fath Bab al-Ghinaya, 3/284.

  • [9] Überliefert von Ahmad und Hakim.

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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