Qawma bedeutet, sich nach dem Aufrichten aus dem Ruku im Gebet vollständig aufzurichten und mindestens so lange zu stehen, dass man „Subhanallah“ sagen kann, bevor man in die Niederwerfung (Sujud) geht. Jalsa ist das Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen, wobei man ebenfalls mindestens so lange verweilen sollte, dass man „Subhanallah“ sagen kann. Nach einer Meinung bei den Hanafiten sind Qawma und Jalsa Sunna, nach der bevorzugten Meinung jedoch verpflichtend (wajib). Wenn sie versehentlich ausgelassen werden, muss die Vergessensniederwerfung (Sahw-Sujud) vollzogen werden. Werden sie absichtlich ausgelassen, gilt dies als stark verpönt (tahriman makruh) und das Gebet muss wiederholt werden. Nach Imam Schafi'i, Imam Malik und Imam Ahmad b. Hanbal sind Qawma und Jalsa verpflichtend (fard); das absichtliche Auslassen macht das Gebet ungültig. (Ibn Abidin, Radd al-Muhtar, 1/465; Ibn Qudama, al-Mughni, 2/22; Nawawi, Rawda, 1/223)
Abu Huraira (r.a.) berichtet: „Der Prophet betrat eines Tages die Moschee, und ein Mann kam herein und verrichtete das Gebet. Dann kam er zum Propheten und grüßte ihn. Der Prophet erwiderte den Gruß und sagte zu ihm: ‚Geh zurück und bete erneut.‘ Dies wiederholte sich dreimal. Beim letzten Mal sagte der Prophet: ‚Wenn du betest, sprich den Takbir, dann rezitiere, was dir vom Koran leichtfällt. Dann verbeuge dich und bleibe in der Verbeugung, bis deine Glieder zur Ruhe kommen. Dann richte dich auf und stehe aufrecht. Dann wirf dich nieder und bleibe in der Niederwerfung, bis deine Glieder zur Ruhe kommen. Dann setze dich, bis du zur Ruhe kommst, dann wirf dich erneut nieder und bleibe dort, bis deine Glieder zur Ruhe kommen. Mache dies in deinem gesamten Gebet.‘“ (Bukhari, Adhan, 122 [793]; Muslim, Salat, 45 [397])
Daher ist es von großer Bedeutung, dass der Betende auf die Einhaltung der korrekten Ausführung der Gebetsstellungen (Ta'dil al-Arkan) achtet. Ta'dil al-Arkan bezieht sich insbesondere auf die Verbeugung (Ruku), das Aufrichten danach (Qawma), die Niederwerfung (Sujud) und das Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen (Jalsa). Zusammenfassend ist es im Hinblick auf Ta'dil al-Arkan erforderlich, im Ruku, beim Aufrichten danach, in der Niederwerfung und zwischen den beiden Niederwerfungen mindestens so lange zu verweilen, dass man einmal „Subhanallah“ sagen kann. (Zayla'i, Tabyin al-Haqa'iq, 1/106)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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