Der Islam misst der Einheit und dem Zusammenhalt große Bedeutung bei. Das gemeinschaftliche Verrichten der fünf täglichen Pflichtgebete, des Freitagsgebets einmal wöchentlich und der beiden Festgebete im Jahr dient dazu, dass die Gläubigen voneinander erfahren, sich treffen, miteinander in Kontakt kommen und sich gegenseitig unterstützen. In dieser Hinsicht spielt das Gebet in Gemeinschaft eine wichtige Rolle bei der Festigung und Aufrechterhaltung des angestrebten Gemeinschaftsgeistes.
Der Prophet Muhammad (s.a.s.) hat seit der Einführung des Pflichtgebets bis zu seinen letzten Lebensjahren die fünf täglichen Gebete stets als Vorbeter in der Gemeinschaft verrichtet und die Muslime dazu ermutigt, die Gebete in Gemeinschaft zu verrichten. (Abu Dawud, Salat, 48-49) Es gibt zahlreiche Hadithe, die auf die Bedeutung der Gemeinschaft hinweisen. In einem davon sagte der Prophet (s.a.s.): „Wenn drei Personen in einem Dorf oder auf dem Land sind und ihr Gebet nicht in Gemeinschaft verrichten, wird der Satan über sie Herrschaft erlangen. Trennt euch daher nicht von der Gemeinschaft. Denn der Wolf frisst nur das Schaf, das sich von der Herde entfernt.“ (Abu Dawud, Salat, 47 [547]) Außerdem hat der Prophet (s.a.s.) erklärt, dass das in Gemeinschaft verrichtete Gebet im Vergleich zum allein verrichteten Gebet um 27 Stufen mehr belohnt wird. (Bukhari, Adhan, 30 [645]; Muslim, Masajid, 249 [650])
Aufgrund dieser und ähnlicher Hadithe sowie der entsprechenden Koranverse vertreten die Hanbaliten die Ansicht, dass das gemeinschaftliche Verrichten der fünf täglichen Gebete für Männer eine individuelle Pflicht (fard al-ayn) ist, während die Schafiiten es als kollektive Pflicht (fard al-kifaya) ansehen. Nach der Meinung der Hanafiten und Malikiten ist das gemeinschaftliche Verrichten der Pflichtgebete – außer dem Freitagsgebet – für Männer, die dazu in der Lage sind, eine besonders betonte Sunna (sunna mu’akkada). (Marghinani, al-Hidaya, 1/56; Dschaziri, al-Madhahib al-arba'a, 1/368-369)
Dementsprechend sollte das Gebet in Gemeinschaft verrichtet werden, sofern kein triftiger Grund dagegen spricht. So hat der Prophet (s.a.s.) berichtet, dass für jeden Schritt, den man auf dem Weg zur Moschee macht, eine Stufe im Rang erhöht und eine Sünde getilgt wird. (Bukhari, Adhan, 30 [647]; Abu Dawud, Salat, 49 [559])
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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