Das Waschen und Einhüllen der Leiche eines Muslims ist eine kollektive Pflicht (Fard Kifaya). (Kâsânî, Bedâ’i, 1/300, 306, 318; Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/91-93) Wenn einige Muslime diese Pflicht erfüllen, sind die anderen davon entbunden. Eine aus irgendeinem Grund ungewaschen bestattete Leiche wird nach der Beerdigung nicht zum Zweck der Waschung wieder aus dem Grab geholt. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 2/207-208)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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