Nach der bevorzugten Meinung in der hanafitischen Rechtsschule ist es verpflichtend (wâdschib), am Ende des Gebets zuerst nach rechts, dann nach links das Gesicht zu wenden und den Salam zu sprechen. Wer dies absichtlich unterlässt, muss das Gebet wiederholen. Wird es jedoch versehentlich ausgelassen, ist nichts weiter erforderlich. Beim Salam ist es verpflichtend, den Teil „es-selâm“ in der Formel „es-selâmü aleyküm ve rahmetullah“ zu sprechen; das Hinzufügen von „aleyküm ve rahmetullah“ ist Sunna. Nach einer anderen Meinung ist der Salam nach rechts wâdschib, der nach links Sunna. Das Verlassen des Gebets geschieht nach allen Imamen bereits mit einem einzigen Salam, damit ist das Gebet beendet. (Ibnü’l-Hümâm, Fethu’l-kadîr, 1/320; Zeylaî, Tebyîn, 1/125-126) Nach den Schafiiten, die den ersten Salam als Pflicht (fard) ansehen, macht das Unterlassen das Gebet ungültig. (Şirbînî, Muğni’l-muhtâc, 1/385)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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