Ta’dîl-i Erkân bedeutet, die Säulen des Gebets korrekt, ordnungsgemäß und vollständig auszuführen. Das in ähnlichem Sinne verwendete Wort „Tuma’nîne“ bezeichnet den Zustand, in dem man überzeugt ist, dass das jeweilige Gebetselement ordnungsgemäß verrichtet wurde. Ta’dîl-i Erkân ist insbesondere in der Verbeugung (Rukū‘), im Aufrichten nach der Verbeugung (Qaumah), in der Niederwerfung (Sujūd) und im Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen (Jalsah) relevant. Nach der vorherrschenden Meinung in der hanafitischen Rechtsschule ist Ta’dîl-i Erkân an diesen vier Stellen verpflichtend (wādschib). Nach einigen anderen Rechtsschulen und auch nach Imām Abū Yūsuf von den Hanafiten ist Ta’dîl-i Erkân jedoch eine Pflicht (farḍ). (Merğīnānī, el-Hidāya, 1/51; Ibn ʿĀbidīn, Radd al-Muḥtār, 1/464, 465, 472; Ibn Rušd, Bidāyat al-Muğtahid, 1/143)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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