Bei einer Frau mit regelmäßigem Menstruationszyklus gelten die Schmierblutungen, die vor der eigentlichen Menstruation auftreten, als Menstruationsblut. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende der Menstruation wird sie als menstruierend betrachtet. Daher werden während der Tage mit Schmierblutungen weder das Gebet verrichtet noch gefastet. Wenn jedoch die Blutung länger als zehn Tage anhält, gelten die Blutungen nach der üblichen Menstruationsdauer nicht mehr als Menstruationsblut, sondern als Entschuldigungsblut. Eine Frau, deren Blutung länger als zehn Tage andauert, nimmt wie die sogenannten „Entschuldigungsinhaber“ die rituelle Waschung (Wudu) vor und verrichtet ihr Gebet. (Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/30)
Obwohl dies das allgemeine Urteil in den Rechtsquellen ist, ist bekannt, dass Schmierblutungen vor der Menstruation durch hormonelle Veränderungen verursacht werden können. Wenn durch ärztliche Entscheidung festgestellt wird, dass es sich dabei nicht um Menstruationsblut handelt, werden die Schmierblutungen, die Frauen mit festgelegten Menstruationstagen vor oder nach diesen Tagen sehen, als Entschuldigungsblut betrachtet.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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