Das Witr-Gebet ist ein nach dem Nachtgebet (ʿIschāʾ) verrichtetes, nach Auffassung der Hanafiten aus drei Gebetseinheiten (Rakʿa) bestehendes verpflichtendes (wādschib) Gebet. In jeder Rakʿa des Witr-Gebets werden die Fātiha und danach eine Sura oder einige Verse aus dem Koran rezitiert. Am Ende der zweiten Rakʿa setzt man sich hin und spricht nur das Tahiyyāt-Gebet. In der dritten Rakʿa, nachdem die Rezitation (Fātiha und danach eine Sura oder einige Verse) abgeschlossen ist, erhebt man die Hände bis zu den Ohren, spricht den Takbīr, verschränkt die Hände wieder und rezitiert die Qunūt-Bittgebete.
Dieses verpflichtende Gebet kann nach dem Nachtgebet zu jeder Zeit bis zum Eintritt der Morgendämmerung (Fadschr) verrichtet werden (vgl. Abū Dāwūd, Tafrīʿu abwābi’l-witr, 1 [1418]; Ibn al-Humām, Fatḥ al-Qadīr, 1/423-426). Es ist verdienstvoller, das Witr-Gebet am Ende der Nacht, also kurz vor der Zeit des Fastenbeginns (Imsāk), zu verrichten, sofern man sicher ist, aufwachen zu können (Muslim, Ṣalāt al-musāfirīn, 162-163 [755]). Wer jedoch befürchtet, nicht aufwachen zu können, sollte das Witr-Gebet vor dem Schlafengehen verrichten. Wird das Witr-Gebet nicht rechtzeitig verrichtet, ist es verpflichtend, es nachzuholen (Ibn al-Humām, Fatḥ al-Qadīr, 1/426). Nach den anderen Rechtsschulen ist das Verrichten des Witr-Gebets eine Sunna (Ibn Qudāma, al-Muġnī, 2/117).
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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