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Was ist das Zuhr-i Âhir-Gebet? Muss man dieses Gebet verrichten?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Zuhr-i Âhir bedeutet das letzte Mittagsgebet. Einige islamische Gelehrte haben empfohlen, vorsichtshalber das Mittagsgebet an dem Tag zu verrichten, an dem in einer Ortschaft das Freitagsgebet in mehr als einer Moschee abgehalten wird, da die Gültigkeit der nach dem ersten abgehaltenen Freitagsgebet verrichteten Gebete fraglich sein könnte. Dieses Gebet, das unter dem Namen Zuhr-i Âhir verrichtet wird, gehört nicht zum Freitagsgebet. Es gibt keine Überlieferung vom Propheten oder aus den ersten Generationen, dass ein solches Gebet unter diesem Namen verrichtet wurde.

Das Zuhr-i Âhir-Gebet kam auf, als sich das islamische Gebiet ausdehnte und die Bevölkerung in den Städten zunahm, sodass es nicht mehr möglich war, wie zur Zeit des Propheten (s.a.s.) das Freitagsgebet in einer einzigen Moschee einer Stadt zu verrichten und es notwendig wurde, das Freitagsgebet in mehreren Moscheen abzuhalten. Die Begründung ist die Annahme, dass nur das zuerst abgehaltene Freitagsgebet gültig ist und die in anderen Moscheen verrichteten Gebete ungültig sein könnten. Um diesem zweifelhaften Zustand zu entgehen, haben einige Gelehrte es für angemessen gehalten, vorsichtshalber während der Freitagszeit mit der Absicht, das „letzte Mittagsgebet, das zur Zeit fällig war, aber nicht verrichtet werden konnte“, ein vierbögeniges Gebet zu verrichten. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 2/145-147; Karâfî, ez-Zahîre, 2/354-355; Ibn Qudâma, al-Muġnī, 2/248; Schirbînî, Mughnī’l-muhtāǧ, 1/544-545)

Auch wenn es dem Sinn des Freitagsgebets entspricht, es in einer einzigen Moschee zu verrichten, ist dies in großen Städten nicht möglich. Nach der für die Hanafiten maßgeblichen Meinung kann das Freitagsgebet in einer Stadt ohne Einschränkung in mehreren Moscheen verrichtet werden. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 2/145-146) Auch Imâm Schâfi‘î hat, als er nach Bagdad kam, gesehen, dass das Freitagsgebet an mehreren Orten verrichtet wurde, und hat sich nicht dagegen ausgesprochen. (Nawawî, al-Maǧmū‘, 4/585; Schirbînî, Mughnī’l-muhtāǧ, 1/544) Daher gilt, dass jedes in einer Moschee verrichtete Freitagsgebet für sich gültig ist und es keinen Unterschied zwischen ihnen gibt. Wer das Freitagsgebet verrichtet, muss daher kein zusätzliches Zuhr-i Âhir (letztes Mittagsgebet) beten.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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