Gebetszeiten
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Was ist der Beleg für das Nachholen (Qada) von versäumten Gebeten?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Im Koran gibt es zwar keine ausdrückliche Aussage über das Nachholen von Gebeten, die nicht rechtzeitig verrichtet wurden, jedoch hat der Prophet Muhammad (s.a.s.) Gebete, die er nicht rechtzeitig verrichten konnte, nachgeholt und dies auch seinen Gefährten empfohlen. Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: „Wer ein Gebet vergisst oder verschläft, soll es verrichten, sobald er sich daran erinnert. Nur das ist seine Sühne.“ (Muslim, Mesâcid, 315 [684]; vgl. Buhârî, Mevâkîtü’s-salât, 37 [597]).

Auch während der Schlacht von Khandaq konnte der Prophet (s.a.s.) aufgrund der Heftigkeit des Kampfes das Nachmittagsgebet nicht verrichten; daraufhin verfluchte er die Gegner mit den Worten: „Sie haben uns vom Nachmittagsgebet abgehalten. Möge Allah ihre Häuser und Gräber mit Feuer füllen.“ und holte das Nachmittagsgebet zur Zeit des Abendgebets nach. (Muslim, Mesâcid, 205 [627]; vgl. Buhârî, De‘avât, 58 [6396]) Außerdem verschliefen sie auf dem Rückweg von der Eroberung von Khaybar an einem Rastplatz und holten das Morgengebet, das sie nicht rechtzeitig verrichten konnten, nach Sonnenaufgang nach. (Muslim, Mesâcid, 309 [680])

Die Pflichtgebete der fünf Tageszeiten sowie das Witr-Gebet werden nachgeholt. Wenn das Morgengebet nachgeholt wird, bevor die Mittagszeit anbricht, wird auch seine Sunna nachgeholt. Außerdem wird die vier Rak‘a umfassende erste Sunna des Mittagsgebets, solange die Zeit nicht abgelaufen ist, nach dem Pflichtteil des Mittagsgebets verrichtet. Versäumte Gebete werden in der Weise nachgeholt, wie sie versäumt wurden: Wurden sie im Zustand des Reisens versäumt, werden sie als Reisender nachgeholt; wurden sie im Zustand des Aufenthalts versäumt, werden sie als Ansässiger nachgeholt. (Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/63)

Für das absichtliche Unterlassen von Gebeten ohne Entschuldigung wie Vergessen oder Verschlafen gibt es keine Hadithe über das Nachholen. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Nachholen in solchen Fällen nicht erforderlich ist. Denn als jemand im Ramadan absichtlich durch Geschlechtsverkehr sein Fasten brach, ordnete der Gesandte Allahs (s.a.s.) sowohl eine Sühneleistung als auch das Nachholen des Fastentages an (Ahmed b. Hanbel, el-Müsned, 2/208 [6944-6945]; Beyhakî, es-Sünenü’l-kübrâ, 4/382 [8059-8060]). Dies ist ein Beleg dafür, dass das Nachholen einer absichtlich unterlassenen Pflichtanbetung erforderlich ist. Da der Prophet (s.a.s.) Gebete, die er aus Entschuldigung nicht rechtzeitig verrichten konnte, nachgeholt und dies auch seinen Gefährten befohlen hat, ergibt sich, dass das Nachholen von absichtlich unterlassenen Gebeten erst recht notwendig ist. (Nevevî, el-Mecmû’, 3/68)

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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