Gebetszeiten
Gottesdienstde

Was ist der Grund und die Weisheit hinter dem Verbot, während der Zeiten der Kerâhat das Gebet zu verrichten?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

In den Hadithen ist es verboten, während der Zeitspanne vom Sonnenaufgang bis zum vollständigen Aufstieg der Sonne, wenn die Sonne ihren höchsten Punkt erreicht hat und zur Zeit des Sonnenuntergangs zu beten. Diese Zeiten werden als Kerâhat-Zeiten bezeichnet. Von Ukbe b. Âmir el-Cühenî wird wie folgt überliefert: „Der Gesandte Allahs (s.a.s.) verbot uns, zu drei Zeiten zu beten oder unsere Verstorbenen zu begraben: Von dem Moment an, in dem die Sonne aufgeht, bis sie (um ein oder zwei Speerlängen) gestiegen ist, während die Sonne senkrecht am Himmel steht, bis sie sich nach Westen neigt, und von dem Moment an, in dem die Sonne sich gelb färbt, bis sie untergeht.“ (Muslim, Salâtü’l-müsâfirîn, 293 [831]; siehe auch Ebû Dâvûd, Cenâiz, 55 [3192])

Der Islam verbietet es, andere als Allah zu verehren oder jegliches Verhalten, das dies andeuten könnte. Das Verbot oder die Missbilligung des Gebets zu bestimmten Zeiten ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Denn die Zeiten des Sonnenaufgangs, wenn die Sonne ihren höchsten Punkt erreicht, und des Sonnenuntergangs sind die Gebetszeiten der Zoroastrier. Das Verbot oder die Einschränkung des Gebets zu diesen Zeiten dient dazu, eine Ähnlichkeit der Muslime mit den Feueranbetern zu vermeiden, indem sich die Gebetszeiten nicht überschneiden. So soll das Bewusstsein für Identität und Gottesdienst bei den Muslimen gestärkt werden. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass diese Zeiten eine Eigenschaft haben, die die vollkommene Verrichtung des Gebets behindert. (siehe Muslim, Salâtü’l-müsâfirîn, 294 [832]; Ebû Dâvûd, Tatavvu‘, 10 [1276-1277])

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.