Nach der bevorzugten Auslegung bezieht sich die in Vers 2 der Sure al-Fajr erwähnte „zehn Nächte“ auf die ersten zehn Nächte des Pilgermonats Dhul-Hidscha. (Râzî, Mefâtîhu’l-ğayb, 31/148) In Bezug auf die Vorzüglichkeit der ersten zehn Tage des Dhul-Hidscha sagte der Prophet Muhammad (s.a.s.): „Es gibt keine Tat, die Allah lieber ist als eine gute Tat, die in diesen zehn Tagen verrichtet wird.“ Die Gefährten fragten: „O Gesandter Allahs! Auch nicht der Dschihad auf dem Weg Allahs?“ Daraufhin antwortete der Gesandte Allahs (s.a.s.): „Doch, auch mehr als der Dschihad auf dem Weg Allahs. Außer jemand, der mit seinem Vermögen und seinem Leben hinauszieht, alles riskiert und nicht zurückkehrt (weil er als Märtyrer stirbt). (Das ist noch vorzüglicher.)“ (Abû Dâwûd, Sawm, 61 [2438]; vgl. Bukhârî, ʽÎdeyn, 11 [969])
Die besondere Bedeutung dieser zehn Tage im Dhul-Hidscha ergibt sich daraus, dass die Pilgerfahrt (Hadsch) in diesem Monat verrichtet wird. (Ibn Hadschar, Fath, 6/110) Denn während dieser Tage werden einige Riten der Pilgerfahrt vollzogen, andere (wie der Besuchstawaf und das Steinewerfen auf die Säulen) finden an den darauf folgenden Tagen der Taschrik statt. Auch das Fasten am neunten Tag des Dhul-Hidscha, dem Vortag des Opferfestes (ʽArafa-Tag), wird in Überlieferungen als besonders verdienstvoll erwähnt. (Muslim, Siyâm, 196-197 [1162])
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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