Gebetszeiten
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Was ist die Grundlage für die mit den Pflichtgebeten verrichteten Sunna-Gebete?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Der Prophet Muhammad (s.a.s.) hat vor und nach den Pflichtgebeten Sunna-Gebete verrichtet und dies auch seiner Gemeinschaft empfohlen. Aus diesem Grund sollten die regelmäßigen (rawātib) Sunna-Gebete, die zusammen mit den Pflichtgebeten verrichtet werden, nach Möglichkeit gebetet werden. In einem Hadith sagte der Prophet Muhammad (s.a.s.): „Wer regelmäßig zwölf Rakʿa Sunna/Nafila-Gebete verrichtet – vier vor dem Mittagsgebet, zwei danach, zwei nach dem Abendgebet, zwei nach dem Nachtgebet und zwei vor dem Morgengebet –, dem baut Allah ein Haus im Paradies.“ (Tirmizî, Salât, 306 [414]; vgl. Muslim, Salâtü’l-müsâfirîn, 101 [728]). Über das Nachmittagsgebet sagte er außerdem: „Allah erbarme sich dessen, der vor dem Nachmittagsgebet vier Rakʿa betet.“ (Abū Dāwūd, Tatavvu‘, 296 [1271]; Tirmizî, Salât, 318 [430]).

In einem weiteren Hadith sagte er: „Am Tag des Jüngsten Gerichts wird das erste, worüber der muslimische Diener zur Rechenschaft gezogen wird, das Pflichtgebet sein. Wenn er es vollständig verrichtet hat, ist das gut. Andernfalls wird gesagt: Schaut nach, ob er freiwillige Gebete (Nafila) hat. Wenn er solche Gebete hat, werden die Mängel der Pflichtgebete durch diese Nafila-Gebete ausgeglichen. Dasselbe gilt dann auch für die anderen Pflichten.“ (Ibn Mādscha, Ikāmetü's-salavāt, 202 [1425]; vgl. Abū Dāwūd, Salāt, 148 [864]).

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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