Im Jahr 2015 hat der Gelehrtenrat der Geistlichen Verwaltung der Muslime Kasachstans (KMDK) auf seiner IX. Sitzung in Almaty eine Fatwa zu einem der drängendsten gesellschaftlichen Probleme, der Pädophilie, erlassen. Während einige Pädophilie als angeborene Krankheit, psychische Störung oder eine von vielen sexuellen Abweichungen betrachten, sieht die Mehrheit sie als schwere Verderbtheit an.
In der Fatwa der KMDK heißt es: „Der Islam ruft die Menschen zu Barmherzigkeit und Mitgefühl auf. Barmherzigkeit nimmt in der Kultur und den Traditionen des kasachischen Volkes einen besonderen Platz ein und ist ein untrennbarer Bestandteil davon. Allah der Erhabene verbietet streng jede Art von Verbrechen und Schamlosigkeit, die den gesellschaftlichen Frieden stören.“
Allah sagt im Koran: „Stiftet kein Unheil auf der Erde, nachdem dort Ordnung geschaffen wurde“ (Sure al-A'raf, 56), und: „Allah liebt die Unheilstifter nicht“ (Sure al-Ma'ida, 64).
Das gezielte Auflauern und Missbrauchen von Kindern, die das Erwachsenenalter noch nicht erreicht haben, also pädophile Handlungen, fallen unter die Begriffe Unheil und Schamlosigkeit, wie sie in diesen Versen beschrieben werden.
Der berühmte Tabi'i Mudschahid, bekannt für seine Koranexegese, erklärt zu „diejenigen, die auf der Erde Unheil stiften“: „Unheil bedeutet Ehebruch, Diebstahl, Mord, die Zerstörung von Nachkommenschaft und Ackerland.“
Diese abscheuliche Straftat hat folgende Folgen:
Da diese Tat gegen den Willen des Kindes und unter Zwang geschieht, stellt sie ein großes Hindernis für die gesunde Entwicklung des Kindes dar. Sie kann zu unheilbaren Geschlechtskrankheiten führen, die das Kind ein Leben lang begleiten. Die Psyche des Kindes wird schwer geschädigt, was zu tiefgreifenden psychologischen Problemen führen kann. Der Ruf und die Ehre der Familie werden schwer beschädigt. Die Zukunft der kommenden Generationen wird zerstört.
Wenn der Täter sein Opfer sogar tötet, wird die Strafe noch verschärft. Da Pädophilie der menschlichen Natur widerspricht und ein schweres Verbrechen ist, ist auch die Strafe dafür sehr hart. Muslimische Gelehrte haben für solche Täter schwere Strafen (bis hin zur Todesstrafe) ausgesprochen. Da unser Land jedoch ein säkularer Rechtsstaat ist, werden auf pädophile Straftaten nicht die Scharia-Strafen, sondern die im Strafgesetzbuch vorgesehenen Strafen angewandt. Seit diesem Jahr werden Pädophile laut Gesetz lebenslang inhaftiert.
Hasan AMANKUL,
Stellvertretender Leiter der Abteilung für Scharia und Fatwa,
„Munara“-Zeitung, Nr. 1, 2020
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