Gebetszeiten
Opferfest (Qurban)de

Was ist für jemanden, der das Opfer (Qurban) schlachtet, empfehlenswert (mustahabb)?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Ein schönes und kräftiges Opfertier auszuwählen. Es ist besser, einen kastrierten Schafbock, ein weibliches Rind oder ein weibliches Kamel zu opfern [1].

Der Besitzer des Tieres sollte das Opfertier selbst schlachten oder es einer Person überlassen, die das Schlachten gut beherrscht. Der Prophet (möge Allahs Segen und Frieden auf ihm sein) bat, bei der Opferung für seine Tochter Fatima anwesend zu sein, und sagte, dass mit dem ersten Tropfen Blut, das beim Schlachten fließt, die vergangenen Sünden vergeben werden [2].

Beim Schlachten des Tieres sollte ein Bittgebet gesprochen werden. Es ist besser, das folgende Bittgebet zu sprechen, das der Prophet (möge Allahs Segen und Frieden auf ihm sein) empfohlen hat:

وجهت وجهي للذي فطر السماوات والأرض حنيفاً وما أنا من المشركين إن صلاتي ونسكي ومحياي ومماتي لله رب العالمين لا شريك له وبذلك أمرت وأنا من المسلمين‏

Ich richte mein Gesicht dem zu, der die Himmel und die Erde erschaffen hat, aufrichtig und ergeben, und ich gehöre nicht zu den Götzendienern. Wahrlich, mein Gebet, mein Opfer, mein Leben und mein Tod sind für Allah, den Herrn der Welten. Er hat keinen Partner. Dazu bin ich befohlen worden, und ich gehöre zu den Muslimen [3].

Das Opfertier sollte ohne Qual und mit einem gut geschärften Messer leicht geschlachtet werden.

Es ist verpönt (makruh), das Tier mit einem stumpfen Messer zu quälen. Die Haut des Tieres darf erst abgezogen werden, nachdem das Leben vollständig aus dem Körper gewichen ist.

Es ist Sunna, am Morgen des Opferfestes nichts zu essen und das Fasten erst mit dem Fleisch des Opfertieres zu brechen.

  • [1] Fatawa Bazzaziya, 3/156.

  • [2] Überliefert von Ibn Hibban.

  • [3] Überliefert von Muslim.

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.