Gebetszeiten
Fastende

Was ist I'tikaf für eine Handlung?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Das arabische Wort I'tikaf bedeutet „an einem Ort verweilen, etwas regelmäßig tun, sich an einen Ort zurückziehen“. Im islamischen Recht bezeichnet es die Absicht, sich für eine bestimmte Zeit in einer Moschee, in der das Gebet mit Gebetsruf und Iqama verrichtet wird, aufzuhalten und dabei zu fasten.

Die Rechtslage von I'tikaf hängt von seiner Art ab:

  • Wajib I'tikaf: Dies ist verpflichtend, wenn jemand es durch ein Gelübde (Nadhr) auf sich nimmt, etwa indem er sagt, dass er, falls etwas Bestimmtes geschieht, I'tikaf machen wird, oder indem er es mit Worten oder durch eine begonnene Handlung festlegt. Zum Beispiel: „Für das Wohlgefallen Allahs werde ich einen oder mehrere Tage I'tikaf machen.“

Betonte Sunna-I'tikaf: Die letzten zehn Tage des Ramadan im I'tikaf zu verbringen, ist eine betonte Sunna (Sunna Muakkada). Es ist jedoch eine kollektive Sunna (Fard Kifaya): Wenn ein Mitglied der Moscheegemeinde sie erfüllt, sind die anderen davon entbunden. In einer Überlieferung von Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) heißt es:

„Der Gesandte Allahs (ﷺ) verbrachte bis zu seinem Tod die letzten zehn Tage des Ramadan im I'tikaf. Danach taten es seine Frauen ebenso.“

Mustahabb I'tikaf: Zu anderen Zeiten ist I'tikaf eine empfohlene (mustahabb) Handlung. Die Grundbedingung für I'tikaf ist das Verweilen in der Moschee, und die Voraussetzung ist das Fasten. Unser Prophet (ﷺ) sagte:

„I'tikaf ist nur mit Fasten gültig.“

Dies gilt für das verpflichtende und das betonte Sunna-I'tikaf. Das Gelübde- und das Sunna-I'tikaf müssen mindestens einen Tag dauern, da das Fasten nicht weniger als einen Tag umfasst. Wer I'tikaf für einen Tag beabsichtigt, muss sowohl den Tag als auch die Nächte in der Moschee verbringen. Beim mustahabb I'tikaf genügt schon ein kurzer Aufenthalt: Wer beim Betreten der Moschee die Absicht für I'tikaf fasst, gilt bis zum Verlassen der Moschee als im I'tikaf.

Männer sollten I'tikaf in einer Moschee mit Gemeinschaftsgebet verrichten, Frauen können dies im für das Gebet bestimmten Bereich ihres Hauses tun. Für Frauen gelten dabei dieselben Bedingungen wie für Männer in der Moschee. Wenn jemand, der I'tikaf macht, seine Frau küsst oder umarmt oder ohne triftigen Grund länger als eine Stunde den I'tikaf-Ort verlässt, wird nach der Meinung von Abu Hanifa das I'tikaf ungültig. Während des I'tikaf ist es erlaubt, in der Moschee zu essen, zu trinken, zu schlafen und gute Worte zu sprechen. Für notwendige Bedürfnisse wie das Verrichten der Notdurft oder die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) darf die Moschee verlassen werden.

I'tikaf dient dazu, sich ganz dem Gottesdienst zu widmen. Es ist eine der besten Methoden, das eigene Ego zu zügeln. Wer I'tikaf macht, zieht sich zurück, um seinem Herrn zu dienen. So entfernt sich das Herz von weltlichen Dingen und findet Ruhe. Das I'tikaf in den letzten zehn Tagen des Ramadan erhöht zudem die Wahrscheinlichkeit, die Nacht der Bestimmung (Lailat al-Qadr) zu erleben. In einer Überlieferung von Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) heißt es:

„Der Prophet (ﷺ) verbrachte die letzten zehn Nächte des Ramadan mit Gottesdienst, weckte seine Familie zum Gebet und enthielt sich dem Beischlaf.“

Außerdem sagte der Gesandte Allahs (ﷺ):

„Sucht die Nacht der Bestimmung in den letzten zehn Nächten des Ramadan.“

Muslime sollten während des I'tikaf schlechte Worte vermeiden und ihre Zeit möglichst mit Gebet, Wissenserwerb, Gedenken Allahs (Dhikr), Koranrezitation und dem nächtlichen Gebet verbringen.

Medet QURMASHULY,

Fachreferent der Abteilung für Scharia und Fatwa des Muftiats von Kasachstan

„Iman“-Magazin, Nr. 3, 2024

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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