Wenn jemand die vorgeschriebene Vergessensprostration (Sehiv-Sadschda) versehentlich oder aus Vergessenheit unterlässt und nach dem Friedensgruß (Salam) eine Handlung begeht, die das Gebet ungültig macht – wie Lachen, Sprechen oder sich von der Gebetsrichtung (Qibla) abwenden – oder wenn keine Zeit mehr bleibt, die Vergessensprostration zu verrichten, dann entfällt für diese Person die Verpflichtung zur Sehiv-Sadschda. Es ist auch nicht erforderlich, das Gebet zu wiederholen. Wenn er sich jedoch an die Prostration erinnert, bevor er eine das Gebet aufhebende Handlung begeht, soll er die Prostration sofort nachholen (Kâsânî, Bedâi‘, 1/174).
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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