Der Zakatpflichtige sollte recherchieren, wem er Zakat gibt. Wenn er nach der Recherche zu dem Schluss kommt, dass die Person zu denjenigen gehört, denen Zakat gegeben werden darf, und ihr Zakat gibt, ist die Zakat gültig, auch wenn sich später herausstellt, dass diese Person doch nicht zu den Berechtigten gehört. Gibt er jedoch Zakat, ohne Nachforschungen anzustellen, und stellt sich später heraus, dass die Person zu den Berechtigten gehört, ist die Zakat ebenfalls gültig. Sollte sich jedoch herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, ist die Zakat ungültig und muss erneut entrichtet werden. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 2/352-353)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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