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Was sind die angemessenen Verhaltensregeln beim Besuch von Gräbern?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Der Besuch von Friedhöfen, das Erinnern an den Tod und das Ziehen von Lehren aus den dort Ruhenden gehören zu den vom Glauben empfohlenen Handlungen.

Wer ein Grab besucht, sollte an das Jenseits denken, sich bewusst machen, dass das Leben vergänglich ist und dass auch er eines Tages sterben wird. Der Prophet Muhammad (s.a.s.) besuchte nachts den Friedhof Baqi‘ und sprach: „Friede sei mit euch, Bewohner der Wohnstätte der Gläubigen. So Gott will, werden auch wir zu euch stoßen. Wir bitten Allah um Wohlergehen für uns und euch; O Allah, vergib denen, die auf dem Friedhof Baqi‘ ruhen.“ (Muslim, Cenâiz, 102 [974]). Es ist angebracht, dass der Besucher für die Verstorbenen betet und Koran rezitiert und die Belohnung den Seelen der dort Ruhenden widmet.

Allerdings sollte man beim Besuch von Gräbern und Mausoleen Verhaltensweisen vermeiden, die dem Wesen des Islams und dem Verständnis des Tauhids widersprechen oder aus Glaubenssicht schädlich sind. Lautes Weinen und Lärmen am Grab, das Küssen von Gitterstäben oder Grabsteinen, das Umarmen und Weinen an ihnen ist mit dem Islam nicht vereinbar. Die dort Begrabenen als übermenschliche Wesen zu betrachten, zu glauben, dass ihre Gebete angenommen werden oder sie göttliche Kräfte besitzen, ist ebenso wenig richtig wie bestimmte Wünsche und Bedürfnisse an sie zu richten, von ihnen Hilfe zu erwarten oder den Besuch als religiöse Pflicht zu betrachten. Auch das Anbinden von Tüchern, das Anzünden von Kerzen, das Opfern von Tieren, das Verteilen von Süßigkeiten oder anderen Speisen in der Hoffnung auf ihre Hilfe sind mit dem monotheistischen Glauben des Islams nicht vereinbar. Von Verstorbenen Hilfe zu erwarten oder bestimmte Dinge von ihnen zu erhoffen, ist aus Glaubenssicht ein gefährliches Verhalten.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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