Wenn der Imam versehentlich vor dem letzten Sitzen aufsteht, bleibt die Gemeinde sitzen und steht nicht mit dem Imam auf, sondern wartet darauf, dass der Imam zurückkehrt. In der Zwischenzeit sagt man laut „subhanallah“, um den Imam zu warnen. Solange der Imam die Niederwerfung (Sadscha) der aufgestandenen Gebetseinheit noch nicht vollzogen hat, besteht die Möglichkeit, dass er zurückkehrt. Deshalb darf derjenige, der dem Imam folgt, den Friedensgruß (Salam) nicht sprechen und das Gebet nicht verlassen. Tut er es doch, ist sein Gebet ungültig. Wenn der Imam jedoch nicht zurückkehrt, seinen Fehler nicht bemerkt und mit dem Gebet fortfährt und die Niederwerfung der aufgestandenen Gebetseinheit vollzieht, wird das Gebet des Imams und der Gemeinde ungültig, weil das letzte Sitzen ausgelassen wurde.
Wenn die Gemeinde jedoch mit dem Imam aufsteht und der Imam es bemerkt und vor der Niederwerfung zurückkehrt und sich wieder hinsetzt, setzt sich auch die Gemeinde. Wenn die Gemeinde nicht bemerkt, dass der Imam sich hingesetzt hat, und sich zur Niederwerfung begibt, macht diese Niederwerfung ihr Gebet nicht ungültig. Denn in diesem Fall ist entscheidend, dass das Gebet des Imams, dem die Gemeinde folgt, gültig ist. (Ibn Nujaym, al-Bahr, 2/111-112)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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