Wenn eine Person im Zustand der rituellen Unreinheit (Dschunub) kein Wasser zum Waschen findet, befürchtet, bei einer Ganzkörperwaschung (Ghusl) in der Kälte krank zu werden, oder keinen geeigneten Ort für die rituelle Waschung hat, verrichtet sie stattdessen die Tayammum (rituelle Trockenreinigung) und betet. Denn in diesem Fall liegt eine Notwendigkeit (Zarurat) vor. (Merğînânî, el-Hidâye, 1/27; Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/20)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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