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Was soll jemand tun, der das Kunut-Bittgebet nicht kennt?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Nach den Hanafiten ist es im dritten Gebetsabschnitt (Rak‘a) des Witr-Gebets verpflichtend (wâdschib), das Kunut-Takbir zu sprechen und ein Bittgebet zu verrichten. Die als Kunut-Bittgebete bekannten Gebete „Allahümme innâ neste‘înuke“ und „Allahümme iyyâke na‘büdü“ zu rezitieren (Ibn Ebî Şeybe, el-Musannef, 2/95, 6/89 [6893, 29708]; Tahâwî, Şerhu me‘âni’l-âsâr, 1/249 [1475]) ist jedoch Sunna. Wer diese Bittgebete nicht auswendig kann, bemüht sich, sie zu lernen; bis dahin kann er das Bittgebet „Rabbenâ âtinâ“ sprechen oder sich damit begnügen, dreimal „Allahümmeğfir lî“ zu sagen (vgl. Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 2/6-7; Bilmen, İlmihâl, 132, 158).

Nach den Schafiiten und Malikiten wird das Kunut im zweiten Gebetsabschnitt des Morgengebets (Fadschr), nach der Verbeugung (Ruku‘), verrichtet. Im Morgengebet ist das Kunut nach schafiitischer Auffassung Sunna, nach malikitischer Auffassung empfohlen (mustahabb). Wer als Hanafite hinter einem Imam aus der schafiitischen oder malikitischen Rechtsschule das Morgengebet verrichtet, kann sich dem Kunut anschließen oder still warten (Merğinânî, el-Hidâye, 1/66).

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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