Gottesdienste und Handlungen sollten frei von jeglichem Zweifel sein. Wenn jemand zum ersten Mal seit Erreichen der Pubertät Zweifel darüber hat, wie viele Rak‘a er im Gebet verrichtet hat, muss er dieses Gebet erneut verrichten. Wenn dieser Zweifel gelegentlich auftritt, handelt die Person nach ihrer überwiegenden Vermutung (zann-ı galib). Falls sie auch keine überwiegende Vermutung darüber hat, wie viele Rak‘a sie gebetet hat, nimmt sie die geringere Anzahl als Grundlage und setzt das Gebet entsprechend fort (Şürünbülâlî, Meraki’l-felah,182). Beginnt zum Beispiel jemand ein vierteiliges Gebet und gerät darüber in Zweifel, ob er in der ersten oder zweiten Rak‘a ist und kann keine Seite bevorzugen, so zählt er sich als hätte er eine Rak‘a gebetet. Da die als erste gezählte Rak‘a auch die zweite und die als dritte gezählte auch die vierte Rak‘a sein könnte, setzt er sich am Ende jeder Rak‘a hin und spricht das Tahiyyat. Am Ende vollendet er das Gebet mit der Vergesslichkeitsniederwerfung (sehiv secdesi) (Kâsânî, Bedâi‘, 1/165, 166).
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.