Das Wort „Kunut“ bedeutet im Lexikon, Gott aufrichtig zu dienen, das Gebet und das Bittgebet zu verlängern, zu schweigen, zu beten und mit der Absicht der Anbetung zu stehen. Als religiöser Begriff bezeichnet es das Stehen und Beten im Gebet, entweder vor oder nach der Verbeugung (Ruku‘). Das Rezitieren des Kunut-Bittgebets im Witr-Gebet ist verpflichtend (wâdschib). Daher muss bei Unterlassung oder Verzögerung des Kunut-Bittgebets die Vergessensniederwerfung (Sahw-Sadschda) vollzogen werden (Haddâd, el-Cevhera, 1/77). Wenn jemand im Witr-Gebet das Kunut-Bittgebet vergisst und ohne es zu rezitieren in die Verbeugung geht, setzt er das Gebet fort und verrichtet am Ende die Vergessensniederwerfung. Wenn diese Person das Kunut-Bittgebet nach dem Aufrichten aus der Verbeugung rezitiert, geht sie danach ohne eine weitere Verbeugung direkt zur Niederwerfung und verrichtet ebenfalls am Ende die Vergessensniederwerfung (Kâsânî, Bedâi‘, 1/274; el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/111).
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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