Wenn jemand sicher ist, dass er die rituelle Gebetswaschung (Wudu) vollzogen hat, aber daran zweifelt, ob er sie gebrochen hat, gilt diese Person weiterhin als im Zustand der Reinheit. Andererseits gilt jemand, der sicher weiß, dass er seine Gebetswaschung gebrochen hat, aber danach zweifelt, ob er erneut Wudu gemacht hat, als nicht im Zustand der Reinheit. Denn etwas, das mit Sicherheit feststeht, wird durch Zweifel nicht aufgehoben. (Mevsılî, el-İhtiyâr, 1/11; İbn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/119)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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