Wenn jemand während des Gemeinschaftsgebets seine Gebetswaschung (Wudu) verliert, sollte er entweder die Gebetswaschung erneuern und das Gebet von vorne beginnen – was die vorzüglichere Handlung ist – oder ohne eine andere das Gebet ungültig machende Handlung zu begehen, hinausgehen, die Gebetswaschung vollziehen und dann zurückkehren, um das Gebet an der Stelle fortzusetzen, an der er aufgehört hat. Falls der Imam das Gebet bereits beendet hat, wartet er etwa so lange, wie der Imam nach dem Gebet verweilen würde, ohne etwas zu rezitieren wie jemand, der dem Imam folgt, und vervollständigt sein Gebet, indem er nur die Tasbihat in der Verbeugung und Niederwerfung sowie die Bittgebete und Segenswünsche im Sitzen spricht. (Merğīnānī, el-Hidāya, 1/59-61; Ibn ʿĀbidīn, Reddü’l-muhtār, 1/612 ff.)
Wenn jemand in einer vollen Moschee in der vorderen Reihe während des Gemeinschaftsgebets seine Gebetswaschung verliert und dies nach Ansicht einiger Rechtsschulen nicht als ungültig gilt, kann er durch Nachahmung dieser Rechtsschule das Gebet fortsetzen. Zum Beispiel kann ein Hanafīt, der blutet, das Gebet nach der Meinung der Schāfiʿīya und anderer Rechtsschulen, die Blut nicht als Wudu-brechend ansehen, beenden. Wenn jedoch ein Zustand eintritt, der nach allen Rechtsgelehrten die Gebetswaschung bricht – wie das Austreten von Urin oder Wind – und es aufgrund der Menschenmenge nicht möglich ist, zum Waschplatz zu gelangen, sollte er sich setzen und das Ende des Gebets abwarten oder sich so verhalten, als sei nichts geschehen, um die anderen Betenden nicht zu stören. Danach nimmt er die Gebetswaschung vor und wiederholt das Gebet.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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