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Was sollte man bezüglich Moscheen tun, bei denen ein Fehler in der Gebetsrichtung (Qibla) festgestellt wurde?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Die Ausrichtung zur Qibla (istikbâl-i qibla) gehört zu den Pflichten des Gebets. Wer sich in der Nähe der Kaaba befindet und sie sehen kann, muss sich direkt zur Kaaba wenden. Nach der Mehrheitsmeinung der islamischen Gelehrten genügt es für diejenigen, die sich weit entfernt von der Kaaba befinden, sich in die „Richtung“ der Kaaba zu wenden. Entscheidend ist dabei, dass die Person beim Gebet nicht vollständig von der Richtung („cihet“) der Kaaba abweicht. Geringfügige Abweichungen beeinträchtigen daher die Gültigkeit des Gebets nicht. (Ibn Receb al-Hanbalî, Fethu’l-bârî, 3/66-68; Merdâvî, el-Insâf, 2/9; Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/430) Solange sich die Kaaba oder ihre vertikale Ausrichtung zum Himmel im Sichtfeld der betenden Person befindet, gilt sie nicht als von der Qibla abgewichen. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/430) Demnach gilt: Solange die betende Person sich nicht um 45 Grad oder mehr nach rechts oder links von der direkten Linie zur Kaaba abwendet, ist keine vollständige Abweichung von der Qibla-Richtung gegeben und die Gültigkeit des Gebets bleibt erhalten.

Wenn ein Muslim in einer Moschee betet, muss er die Qibla nicht zusätzlich selbst ermitteln, da Moscheen unter Berücksichtigung der Qibla-Richtung gebaut werden. Dennoch sollten bei der Praxis bezüglich Moscheen folgende Grundsätze beachtet werden:

a) Da heutzutage die Qibla-Richtung exakt bestimmt werden kann, müssen neue oder neu zu errichtende Moscheen/Mihrabs exakt in Richtung der Kaaba ausgerichtet werden.

b) In Moscheen, die in der Vergangenheit gebaut wurden und bei denen später festgestellt wurde, dass sie nicht exakt in Richtung der Kaaba ausgerichtet sind, sind die zuvor verrichteten Gebete gültig. Denn die Qibla dieser Moscheen wurde nach den damaligen Möglichkeiten als korrekt angesehen und die Gebete wurden in diesem Bewusstsein verrichtet. Sollte jedoch von Experten festgestellt werden, dass die Abweichung außerhalb des zulässigen Rahmens (45 Grad oder mehr) liegt, muss dies so bald wie möglich und auf die bestmögliche Weise korrigiert werden. Nach Feststellung einer Abweichung von 45 Grad oder mehr sind Gebete, die bewusst in diese Richtung verrichtet werden, ungültig.

c) In Moscheen, bei denen durch eine von den zuständigen Behörden beauftragte Fachperson festgestellt wurde, dass die Abweichung innerhalb des zulässigen Rahmens (weniger als 45 Grad) liegt, sind die dort verrichteten Gebete gültig. Um jedoch mögliche Meinungsverschiedenheiten in der Gemeinde zu vermeiden, sollte die Abweichung durch eine Anpassung im Inneren der Moschee – soweit möglich – beseitigt oder zumindest verringert werden.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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