Gebetszeiten
Sonstigesde

WAS SOLLTE MAN MIT EINEM ABGENUTZTEN KORAN MACHEN?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Der Koran ist das Wort Allahs, das dem Propheten Muhammad (möge Allahs Segen und Frieden auf ihm sein) durch den großen Engel Jibril (عليه السلام) offenbart wurde. Die Achtung vor dem Koran ist tief im Bewusstsein unseres Volkes verwurzelt. Es gibt viele Hinweise wie: „Halte den Koran nicht unterhalb der Taille“, „Strecke deine Füße nicht in seine Richtung aus“, „Berühre ihn nicht ohne rituelle Reinheit“. Daher darf dem Koran niemals Respektlosigkeit entgegengebracht werden.

Ein beschädigter oder abgenutzter Koran kann genäht oder geklebt werden, um ihn wieder lesbar zu machen. Ist dies nicht mehr möglich und ist der Koran so beschädigt, dass er nicht mehr gelesen werden kann, sollte man eine der folgenden Methoden anwenden, um zu verhindern, dass er entweiht wird.

  1. Das Vergraben von abgenutzten, nicht mehr lesbaren Koran-Exemplaren und religiösen Büchern. Dies ist die Ansicht der Gelehrten der hanafitischen und hanbalitischen Rechtsschule. Der hanafitische Gelehrte Imam al-Hasakafi sagte: „Wenn der Koran so unleserlich geworden ist, dass man ihn nicht mehr lesen kann, wird er wie ein Muslim begraben“ (ad-Durr al-Mukhtar, 1/191). Im Kommentar zu diesem Werk heißt es: „Er wird in ein sauberes Tuch gewickelt und an einem Ort begraben, den Menschen nicht betreten.“ Im Buch „az-Zahira“ steht: „Das Grab wird wie eine Grabnische ausgehoben und dann wird der Koran darin beigesetzt. Es wäre respektlos, Erde direkt auf den Koran zu werfen. Daher ist es besser, ihn so zu begraben, dass keine Erde direkt auf ihn fällt.“ Der hanbalitische Gelehrte Imam al-Bahuti sagte: „Wenn der Koran abgenutzt und nicht mehr lesbar ist, wird er begraben. Imam Ahmad sagte: ‚Als der Koran von Aba Jawza abgenutzt und unbrauchbar wurde, ließ er im Bereich der Moschee ein Loch graben und begrub ihn dort‘“ (Kashf al-Qina', 1/137).

  2. Das Verbrennen von abgenutzten, nicht mehr lesbaren Koran-Exemplaren und religiösen Büchern. Dies ist die Ansicht der Gelehrten der malikitischen und schafiitischen Rechtsschule. Das Verbrennen von nicht mehr lesbaren Manuskripten, um sie vor Entweihung zu schützen, ist seit der Zeit von Uthman ibn Affan (möge Allah mit ihm zufrieden sein) bekannt. Nachdem er den Koran in einer einzigen Mushaf-Version gesammelt hatte, ließ er alle anderen Seiten mit abweichenden Koranversen einsammeln und verbrannte sie, damit sie nicht entweiht werden. Ibn Battal sagte: „Dass Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein), nachdem er den Koran in einer Mushaf-Version gesammelt hatte, die anderen Seiten und Bücher mit Allahs Namen verbrannte, um sie vor Entweihung zu schützen, ist ein Beweis dafür, dass dies erlaubt ist“ (Scharh Sahih al-Bukhari, 10/226). Imam as-Suyuti sagte: „Es ist unbedenklich, abgenutzte und zerrissene Koran-Seiten zu verbrennen, und verweist dabei auf Uthman (möge Allah mit ihm zufrieden sein), der alte Manuskripte vollständig verbrannte“ (al-Itqan fi 'Ulum al-Qur'an, 2/1187). Der Ort, an dem der Koran oder religiöse Bücher verbrannt werden, muss jedoch sauber sein. Beim Verbrennen sollte darauf geachtet werden, dass die Seiten vollständig verbrennen und die Schrift nicht mehr lesbar ist. Außerdem dürfen sie nicht zusammen mit anderem Müll verbrannt werden.

  3. Das Auswaschen von abgenutzten, nicht mehr lesbaren Koran-Exemplaren und religiösen Büchern mit fließendem Wasser. Die Seiten sollten ins Wasser gelegt werden, bis die Tinte verschwunden ist. Diese Methode eignet sich jedoch nur für Bücher, die mit wasserlöslicher Tinte geschrieben wurden. Im Buch „al-Binaya Scharh al-Hidaya“ (12/238) heißt es: „Von unbrauchbaren Büchern sollten die Namen Allahs, der Propheten und der Engel entfernt werden. Danach werden sie verbrannt. Wenn sie ins fließende Wasser geworfen oder begraben werden, ist das ebenfalls erlaubt. Die beste Methode ist jedoch das Vergraben.“

Wenn es möglich ist, einen beschädigten oder abgenutzten Koran durch Nähen oder Kleben wieder lesbar zu machen, sollte man dies tun. Denn Respektlosigkeit gegenüber dem Koran ist haram und eine große Sünde. Ist der Koran jedoch völlig unbrauchbar, ist es am besten, ihn an einem Ort zu begraben, den niemand betritt. Wer unsicher ist, was zu tun ist, kann den Koran auch in die Moschee bringen und ihn dem dortigen Personal übergeben.

Medet KURMASCHULY,

„Iman“-Magazin, Nr. 4, 2024

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.