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WAS SOLLTE MAN TUN, WENN MAN ETWAS AUF DER STRASSE FINDET?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Manchmal finden wir auf der Straße Geld oder einen wertvollen Gegenstand. Darf man ihn einfach behalten? Oder sollte man ihn spenden? Oder vielleicht besser gar nicht anfassen? Das ist heutzutage eine häufig gestellte Frage.

Nach islamischem Recht muss jemand, der einen verlorenen Gegenstand findet, diesen Fund öffentlich bekannt machen und sich bemühen, den Eigentümer zu finden. Es entspricht nicht der islamischen Ethik, einen gefundenen Gegenstand einfach einzustecken und zu denken: „Wer sieht das schon?“ oder „Vielleicht hat Allah mir das gegeben.“

In einem von Zaid ibn Khalid al-Juhani (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überlieferten Hadith sagte der Prophet (صلى الله عليه وسلم): „Wer einen verlorenen Gegenstand heimlich für sich nimmt, ist ein Irrender.“ (Muslim, Ahmad).

Wer etwas auf der Straße findet, sollte öffentlich bekannt geben: „Wer etwas verloren hat, kann sich an diese Person wenden, die es gefunden hat!“ Derjenige, der den Gegenstand sucht, muss dann die Merkmale und Eigenschaften des Gegenstandes nennen, um zu beweisen, dass es wirklich sein Eigentum ist.

Handelt es sich bei dem Fund um schnell verderbliche Dinge wie Obst oder Lebensmittel, ist es erlaubt, diese zu verzehren. Ist die Menge groß, wird sie auf Anordnung eines islamischen Richters verkauft und das Geld als Treuhand aufbewahrt (Fatawa Hindiyya, 2/300).

Wenn der Eigentümer nicht gefunden wird, bewahrt der Finder den Gegenstand ein Jahr lang auf. Meldet sich der Eigentümer, muss der Fund zurückgegeben werden. Kommt niemand, wird der Gegenstand Eigentum des Finders. Sollte der Eigentümer jedoch irgendwann auftauchen, ist der Finder verpflichtet, den Gegenstand oder dessen Wert zurückzugeben.

Die Gefährten fragten den Propheten (صلى الله عليه وسلم) nach gefundenem Gold oder Silber. Der Gesandte Allahs sagte: „Mache das Gefäß und das Band bekannt. Warte dann ein Jahr. Wenn du den Eigentümer nicht findest, kannst du es für dich verwenden. Aber es bleibt eine Treuhand bei dir. Sollte der Eigentümer jemals kommen und es verlangen, musst du es zurückgeben.“ (Muslim).

Das bedeutet: Ein verlorener Gegenstand wird niemals endgültig Eigentum des Finders, egal wie viel Zeit vergeht. Sollte der Eigentümer irgendwann auftauchen, ist man verpflichtet, den Gegenstand oder dessen Wert zurückzugeben.

Hasan AMANKUL

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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