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Fastende

WAS SOLLTEN WIR TUN, WENN WIR DAS SAHUR (VORFASTENMAHL) VERSCHLAFEN HABEN?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Da die Nächte im Sommer kurz sind, müssen diejenigen, die fasten, oft sehr früh zum Sahur aufstehen. Wer tagsüber arbeitet oder studiert und nachts an einer Koranrezitation teilnimmt, ist manchmal so erschöpft, dass er das Sahur verschläft. Auch in solchen Fällen gebietet der Islam, das verpflichtende Fasten nicht zu unterlassen.

Wenn jemand im Ramadan das Sahur verschläft und nach dem Aufwachen noch etwas isst oder trinkt und dann die Absicht zum Fasten fasst, ist weder seine Absicht noch sein Fasten für diesen Tag gültig. Wer im Ramadan das Sahur verschläft, muss nach dem Aufwachen alle Handlungen, die das Fasten brechen – wie Essen, Trinken oder Geschlechtsverkehr – unterlassen und die Absicht fassen, an diesem Tag zu fasten. Es ist erlaubt, die Absicht bis zum Mittag (Zenit der Sonne) zu fassen.

In einem Hadith, überliefert von dem Gefährten Salama (möge Allah mit ihm zufrieden sein), befahl der Prophet (صلى الله عليه وسلم) einem Mann vom Stamm Aslam: „Verkünde den Menschen: Wer heute gegessen hat, soll für den Rest des Tages nichts mehr essen. Wer noch nichts gegessen hat, soll fasten. Denn heute ist der Tag von Ashura“ (Bukhari, Muslim). In diesem Hadith wird das Fasten im Ramadan mit dem Fasten am Tag von Ashura verglichen. Denn zu Beginn des Islam war das Fasten am Tag von Ashura verpflichtend (Ighlaus-sunan).

Imam Tahawi sagte: „Dieser Hadith ist ein Beweis dafür, dass jemand, der an einem bestimmten Tag fasten muss, auch dann am Tag die Absicht fassen kann, wenn er es nachts vergessen hat.“ Ebenso gilt: Wenn nach Tagesanbruch keine das Fasten brechenden Handlungen vorgenommen wurden, ist es bis zum Zenit der Sonne erlaubt, die Absicht zu fassen. Wenn jedoch nach Tagesanbruch absichtlich oder versehentlich gegessen, getrunken oder Geschlechtsverkehr gehabt wurde, ist es nicht mehr erlaubt, für diesen Tag die Absicht zum Fasten zu fassen (Fatawa Hindiyya, Sharh Tahawi).

Daraus folgt: Wer im Ramadan das Sahur verschläft, muss nach dem Aufwachen nichts mehr essen oder trinken, die Absicht zum Fasten fassen und das Fasten für diesen Tag einhalten.

Vorbereitet von Hasan AMANKUL,

„Munara“-Zeitung, Nr. 6, 2022

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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