Frage: Nach der Scharia ist der Mann verpflichtet, seine Ehefrau und Kinder zu versorgen und für ihren Unterhalt aufzukommen. Was genau umfasst dieser Unterhalt?
Antwort: Nach islamischem Recht ist der Mann verpflichtet, seine Ehefrau und Kinder angemessen zu unterhalten. Selbst wenn er sich von seiner Frau scheiden lässt, muss der Vater den Unterhalt für das Kind bis zu einem bestimmten Alter weiterzahlen. Allah, der Erhabene, sagt:
«Achtet darauf, dass ihr die geschiedenen Frauen entsprechend euren Möglichkeiten in einer angemessenen Unterkunft wohnen lasst und ihnen kein Leid zufügt. Wenn sie schwanger sind, sorgt für ihren Unterhalt bis zur Entbindung. Wer wohlhabend ist, soll von seinem Vermögen geben, und wer nur wenig hat, soll von dem geben, was Allah ihm gewährt hat. Allah fordert von niemandem mehr, als Er ihm gegeben hat. Nach der Bedrängnis wird Allah Erleichterung schaffen.» [1]
Bei der Abschiedspilgerfahrt sagte der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم):
«Fürchtet Allah im Umgang mit den Frauen! Gebt ihnen ihr Essen und ihre Kleidung in angemessener Weise.» [2]
In einem von Aischa (möge Allah mit ihr zufrieden sein) überlieferten Hadith kam Hind bint Utba zum Propheten (صلى الله عليه وسلم) und sagte: „O Gesandter Allahs! Abu Sufyan ist ein sehr geiziger Mann. Er gibt mir und meinen Kindern nicht genug Unterhalt. Ist es eine Sünde, wenn ich mir heimlich das nehme, was uns zusteht?“ Der Gesandte Allahs (صلى الله عليه وسلم) antwortete: „Du darfst dir so viel nehmen, wie dir und deinen Kindern zusteht.“ [3] Diese Verse und Hadithe zeigen, dass es für den Mann verpflichtend (wādschib) ist, seiner Familie Unterhalt zu gewähren.
Es ist für den Mann verpflichtend, seiner Ehefrau Unterhalt zu geben, unabhängig davon, ob sie Muslimin oder Nichtmuslimin, arm oder reich ist. Der verpflichtende Unterhalt umfasst Nahrung, Kleidung und Unterkunft [4].
1) Die Menge und Qualität von Nahrung und Getränken richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Ehemannes.
2) Die Kleidung muss für die jeweilige Jahreszeit und vollständig sein. Nach der hanafitischen und schafiitischen Rechtsschule soll der Ehefrau alle sechs Monate und den Kindern alle vier Monate neue Kleidung gestellt werden.
3) Die Art der Unterkunft richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten des Mannes. Die Wohnung muss mit den notwendigen Möbeln ausgestattet sein und alles enthalten, was zum Leben erforderlich ist.
Wenn der Mann arbeitsfähig ist, ist er verpflichtet, zu arbeiten und für seine Kinder zu sorgen. Weigert er sich, kann er dazu gezwungen werden. Ist der Vater verstorben oder arbeitsunfähig, fällt die Unterhaltspflicht einem anderen nahen Verwandten zu, der den Vater ersetzt[5].
Der Vater ist verpflichtet, seinen Sohn zu unterhalten, bis dieser die Pubertät erreicht, und seine Tochter, solange sie bei ihm lebt, unabhängig von ihrem Alter. Auch für einen arbeitsunfähigen, erwachsenen Sohn muss der Vater sorgen.
Abteilung für Scharia und Fatwa
[1] Sure at-Talaq, Verse 6-7.
[2] Überliefert von Muslim.
[3] Überliefert von Bukhari und Muslim.
[4] „Al-Fatawa at-Tatarkhaniyya fi al-Fiqh al-Hanafi“, 3/242
[5] „Al-Fatawa al-Hindiyya“, 1/580-583
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.