Gebetszeiten
Opferfest (Qurban)de

WELCHE TIERE DÜRFEN ALS OPFER FÜR DAS QURBAN-FEST GESCHLACHTET WERDEN?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Das für das Opfer ausgewählte Tier muss gesund und frei von Mängeln sein.

Erstens zeigt dies die besondere Achtung und Höflichkeit des Dieners gegenüber seinem Schöpfer. Es ist bekannt, dass weder das Fleisch noch das Blut des Opfertiers für Allah, den Erhabenen, von Bedeutung sind – nur die Gottesfurcht des Dieners erreicht Ihn. Indem man also ein gesundes, fehlerfreies Tier für das Opfer auswählt, bemüht man sich um Gottesfurcht.

Zweitens werden dadurch auch die Herzen der Bedürftigen erfreut. Es gilt als gute Tat, ihnen das beste Fleisch zu schenken, nicht das eines mangelhaften Tieres. So fühlen sie sich geehrt und respektiert.

Daher stellt die Scharia folgende Bedingungen an das zu opfernde Tier:

  • Als Opfer dürfen Schafe, Ziegen, Rinder oder Kamele geschlachtet werden. Sowohl männliche als auch weibliche Tiere sind erlaubt. Es ist besser, wenn das Tier viel Fleisch und einen guten Geschmack hat.

  • Schafe und Ziegen werden jeweils für eine Person geopfert. Wenn eine Person zwei Schafe schlachtet, gelten beide als Opfer und sie erhält den Lohn für zwei Opfer. Rinder und Kamele können von bis zu sieben Personen gemeinsam geopfert werden. Dies wird durch die Aussage von Dschabir (möge Allah mit ihm zufrieden sein) belegt: „Wir haben mit dem Gesandten Allahs in Hudaibiya ein Kamel für sieben Personen und ein Rind für sieben Personen geopfert“[1]. Dabei müssen alle sieben Personen die Absicht haben, das Opfer zu bringen oder das Fleisch als Almosen zu geben.

  • Das Opfertier muss frei von offensichtlichen Mängeln sein. Ein Tier, das blind ist, einäugig, lahm, extrem mager, zahnlos, mit abgeschnittenen Ohren, vertrocknetem Euter oder bei dem mehr als ein Drittel des Schwanzes oder der Ohren fehlt, ist nicht als Opfer zulässig. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:

أربع لا تجوز في الأضاحي العوراء البين عَورُها والمريضة البين مرضها والعرجاء البين ظَلَعُها والكسيرة التي لا تُنْقِي

„Vier Arten von Tieren sind für das Opfer nicht zulässig: Tiere mit deutlich erkennbarer Blindheit, mit offensichtlicher Krankheit, mit klarer Lahmheit oder solche, die völlig ausgemergelt sind (extrem mager)“[2].

Ein Tier ohne Hörner oder mit gebrochenen Hörnern, mit eingerissenen oder durchbohrten Ohren darf geopfert werden. Auch kastrierte Tiere sind als Opfer zulässig, da ihr Fleisch reichlich und schmackhaft ist und dies nicht als Mangel gilt[3].

Wenn das gekaufte Opfertier nachträglich einen Mangel aufweist, sollte es durch ein gesundes Tier ersetzt werden. Wird das Tier beim Schlachten oder auf dem Weg zur Schlachtung verletzt, ist dies kein Problem.

  • Das Opfertier muss ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben. Schafe und Ziegen müssen mindestens ein Jahr alt sein, Rinder zwei Jahre und Kamele fünf Jahre[4]. Ein besonders kräftiges und großes Schaf, das noch kein Jahr alt ist, darf ebenfalls geopfert werden. Dennoch ist es besser, ein einjähriges Schaf zu wählen.

Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte:

لا تَذْبَحُوا إلَّا مُسِنَّةً، إلَّا أنْ يَعْسُرَ علَيْكُم، فَتَذْبَحُوا جَذَعَةً مِنَ الضَّأْنِ

„Schlachtet kein anderes Tier als ein Musinna. Nur wenn es euch schwerfällt, dann schlachtet ein Jadha'a von den Schafen“[5][6].

Abteilung Scharia und Fatwa, Geistlicher Rat der Muslime Kasachstans

  • [1] Überliefert von Abu Dawud, Muslim, Tirmidhi.

  • [2] Überliefert von Abu Dawud, Nasa'i, Tirmidhi.

  • [3] Fatawa Hindiyya, 5/344.

  • [4] Radd al-Muhtar, 2/321.

  • [5] Überliefert von Muslim, Abu Dawud, Nasa'i.

  • [6] „Musinna“ bezeichnet ein fünfjähriges Kamel, ein zweijähriges Rind oder ein einjähriges Schaf. „Jadha'a“ ist ein Schaf, das noch kein Jahr alt ist.

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0👁 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.