Nach den Hanafiten darf Zakat und Fitra den folgenden Personen nicht gegeben werden: a) den Eltern, Großeltern und Urgroßeltern, b) dem Sohn, den Kindern des Sohnes, der Tochter, den Kindern der Tochter und deren Nachkommen, c) dem Ehepartner, d) Nichtmuslimen, e) Reichen, das heißt Personen, die abgesehen von ihren Grundbedürfnissen Vermögen in Höhe des Nisab besitzen, f) einem noch nicht volljährigen Kind, dessen Vater wohlhabend ist (Merğînânî, el-Hidâye, 1/111-112)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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