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Wem ist die Zakat auferlegt? Was sind die Bedingungen für ihre Gültigkeit?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Die Bedingungen im Zusammenhang mit der Zakat werden unter zwei Überschriften behandelt: die Bedingungen, unter denen die Zakat einer Person auferlegt wird, und die Bedingungen für die Gültigkeit der gegebenen Zakat.

Damit die Zakat einer Person auferlegt wird, muss diese Person Muslim, geistig gesund, geschlechtsreif und frei sein (Kâsânî, Bedâ’i, 2/4-6). Außerdem muss sie über ein Vermögen in Höhe des „Nisab“, das tatsächlich oder rechtlich vermehrbar ist, verfügen, das ihren jährlichen Schulden und ihren grundlegenden Bedürfnissen übersteigt. Mit „vermehrbar“ ist gemeint, dass das Vermögen dem Besitzer Einkommen, Gewinn oder Nutzen bringt oder von sich aus die Eigenschaft hat, sich zu vermehren.

Damit die Zakat auferlegt wird, muss nach dem Erreichen des Nisab-Vermögens außerdem ein Mondjahr vergangen sein und am Ende des Jahres muss der Nisab-Betrag noch vorhanden sein (Kâsânî, Bedâ’i, 2/13 ff.; Ibn Qudama, el-Muğnî, 2/467). Schwankungen im Vermögen während des Jahres werden nicht berücksichtigt. Die Zakat kann auch vor Ablauf dieser Frist gegeben werden (Kâsânî, Bedâ’i, 2/50-51).

Was die Bedingungen für die Gültigkeit der Zakat betrifft, so ist in erster Linie die „Absicht“ erforderlich. Da die Zakat eine gottesdienstliche Handlung ist, kann sie nicht ohne Absicht erfüllt werden (Kâsânî, Bedâ’i, 2/40; Ibn Qudama, el-Muğnî, 2/478). Außerdem ist „Eigentumsübertragung“ (temlik), also die Übergabe an den Bedürftigen, erforderlich (Kâsânî, Bedâ’i, 2/39). Es gilt nicht als Zakat, wenn man dem Bedürftigen zum Beispiel durch das Zubereiten und Verabreichen von Speisen hilft, was als Ibaha bezeichnet wird.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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