Landwirtschaftliche Produkte, für die bereits der Zehnt (Uşr) entrichtet wurde, unterliegen keiner erneuten Zehntpflicht, egal wie lange sie als Ernte im Lager verbleiben, solange sie vom Erzeuger nicht in Geld umgewandelt werden. (Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 2/268, 298) Wird jedoch ein Produkt, für das der Zehnt entrichtet wurde, verkauft und in Geld umgewandelt, so wird dieses Geld zusammen mit anderen Zakat-pflichtigen Vermögenswerten bewertet.
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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