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Wenn eine mit dem Zehnt (Uşr) belegte Ernte nicht verkauft, sondern aufbewahrt wird und ein Jahr vergeht, muss dann…

Shejire Editorial

Wenn eine mit dem Zehnt (Uşr) belegte Ernte nicht verkauft, sondern aufbewahrt wird und ein Jahr vergeht, muss dann erneut Zakat oder Zehnt auf diese Ernte entrichtet werden?

AntwortEditorialShejire Editorial

Landwirtschaftliche Produkte, für die bereits der Zehnt (Uşr) entrichtet wurde, unterliegen keiner erneuten Zehntpflicht, egal wie lange sie als Ernte im Lager verbleiben, solange sie vom Erzeuger nicht in Geld umgewandelt werden. (Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 2/268, 298) Wird jedoch ein Produkt, für das der Zehnt entrichtet wurde, verkauft und in Geld umgewandelt, so wird dieses Geld zusammen mit anderen Zakat-pflichtigen Vermögenswerten bewertet.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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