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WER HAT ANSPRUCH AUF ZAKAT?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Nach der Scharia ist es für jeden Muslim, der über das Nisab-Vermögen verfügt, das über seinen Grundbedarf und seine Schulden hinausgeht, volljährig und zurechnungsfähig ist, verpflichtend, einmal im Jahr Zakat zu entrichten. Die Empfänger der Zakat werden von Allah im Koran in Sure "At-Tawba", Vers 60, genannt:

„Wahrlich, die Almosen (Zakat) sind nur für die Armen, die Bedürftigen, die Zakat-Eintreiber, die Neubekehrten, die Sklaven, die Verschuldeten, für den Weg Allahs und für den Reisenden bestimmt.“

In einem Hadith, überliefert von Ziyad ibn Harith (möge Allah mit ihm zufrieden sein), wird berichtet, dass ein Mann den Propheten (Allahs Segen und Frieden auf ihm) um Zakat bat. Daraufhin sagte der Gesandte Allahs:

„Allah ist in der Angelegenheit der Zakat weder mit dem Urteil des Propheten noch mit dem eines anderen zufrieden. Denn im Koran wird erwähnt, dass die Zakat an acht Gruppen verteilt wird. Wenn du zu einer dieser acht Gruppen gehörst, werde ich dir deinen Anteil geben.“

Daraus folgt, dass Zakat an acht Gruppen von Menschen gegeben wird: Arme, Bedürftige, Zakat-Eintreiber, Neubekehrte, Sklaven, Verschuldete, diejenigen, die auf dem Weg Allahs sind, und mittellose Reisende.

Zakat darf nicht an Nichtmuslime, Reiche und deren Kinder, die eigenen Eltern, Großeltern, Nachkommen (Kinder, Enkelkinder) sowie zwischen Ehepartnern gegeben werden.

Im Allgemeinen ist es besser, Zakat (und Sadaqa) zuerst an Geschwister, deren Kinder, Onkel und Tanten väterlicherseits und deren Kinder, Onkel und Tanten mütterlicherseits und deren Kinder, Verwandte, Nachbarn, Kollegen und an Bedürftige im eigenen Dorf oder in der eigenen Stadt zu geben, sofern sie zu den Zakat-Empfängern gehören.

Wie bereits erwähnt, sollte man bei der Vergabe von Sadaqa und Zakat mit den eigenen Verwandten und Nachbarn beginnen. Wenn diese nicht zu den Zakat-Empfängern gehören, sollte die Zakat an die Armen und andere Berechtigte im eigenen Land gegeben werden. Es gilt als makruh, Zakat ohne triftigen Grund in eine andere Region zu schicken. Nur wenn beispielsweise eigene Verwandte in einer anderen Region dringend Zakat benötigen, ist es erlaubt, die Zakat dorthin zu senden.

Medet QURMASHULY,

Spezialist der Abteilung für Scharia und Fatwa des Geistlichen Rates der Muslime Kasachstans

„Iman“-Magazin, Nr. 12, 2023

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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