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Werden Medikamente oder ähnliche Substanzen, die aus therapeutischen Gründen auf die Haut aufgetragen werden, zum…

Shejire Editorial

Werden Medikamente oder ähnliche Substanzen, die aus therapeutischen Gründen auf die Haut aufgetragen werden, zum Hindernis für die Gültigkeit der rituellen Waschung (Wudu)?

AntwortEditorialShejire Editorial

Wenn auf ein zu waschendes Körperteil während der rituellen Waschung aus therapeutischen Gründen eine Salbe oder ähnliche Substanz aufgetragen wird, die eine Schicht bildet, muss dieses Körperteil gewaschen werden, sofern dies der Behandlung nicht schadet. Falls das Waschen schädlich ist, wird mit einer nassen Hand darüber gestrichen (Masḥ). Ist auch das Streichen schädlich, wird es unterlassen. (Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/102-281) Bilden diese Substanzen jedoch keine Schicht, die das Eindringen von Wasser zur Haut verhindert, beeinträchtigt dies die Gültigkeit der rituellen Waschung nicht.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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