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Werden Substanzen wie Farbe, Nagellack, Lippenstift und Gel zu einem Hindernis für die rituelle Waschung (Wudu) und die…

Shejire Editorial

Werden Substanzen wie Farbe, Nagellack, Lippenstift und Gel zu einem Hindernis für die rituelle Waschung (Wudu) und die Ganzkörperwaschung (Ghusl)?

AntwortEditorialShejire Editorial

Beim Vollzug von Ghusl oder Wudu müssen die zu waschenden Körperteile so gereinigt werden, dass keine trockene Stelle zurückbleibt. Andernfalls ist Ghusl oder Wudu nicht gültig. Daher darf sich auf dem Körper oder den betreffenden Körperteilen keine Substanz befinden, die das Eindringen des Wassers in die Haut verhindert. (Aliyyü’l-Kârî, Fethu bâbi’l-‘inâye, 1/73) Ausgenommen hiervon sind jedoch Personen wie Maler, denen bei der Ausübung ihres Berufs Farbe an den Nägeln haftet, oder Landwirte, die den Schmutz unter den Nägeln nicht entfernen können. (el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/4, 5; Ibn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/154) Für diese Personen stellen an der Haut haftende Substanzen wie Teig, Wachs, Leim, Farbe usw., die unter den Nägeln verbleiben, kein Hindernis für Wudu und Ghusl dar. Substanzen wie Farbe, Nagellack oder Lippenstift, die freiwillig aufgetragen oder aufgeklebt werden und das Eindringen des Wassers in die Haut verhindern, fallen jedoch nicht unter diese Erleichterung. Wenn solche Substanzen das Eindringen des Wassers in die Haut verhindern, werden sie auch zu einem Hindernis für Wudu und Ghusl. Sie müssen vor der rituellen Waschung entfernt werden. Haargel hingegen bildet keine Schicht und stellt daher kein Hindernis für Wudu und Ghusl dar.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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