Gebetszeiten
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WIE BETET EIN REISENDER DAS GEBET?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Im Heiligen Koran heißt es:

„Wenn ihr auf der Erde unterwegs seid, ist es für euch keine Sünde, das Gebet zu verkürzen.“ (Sura an-Nisa, Vers 101).

Anas ibn Malik (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete über eine seiner Reisen:

„Wir reisten mit dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) von Medina nach Mekka. Bis wir nach Medina zurückkehrten, verrichtete er die Gebete jeweils in zwei Rakʿa. Ich fragte: ‚Wie lange habt ihr in Mekka verweilt?‘ Er antwortete: ‚Wir blieben dort zehn Tage.‘“ (Bukhari, Muslim).

Wer seine Heimat verlässt und sich auf eine längere Reise begibt, gilt nach der Scharia als Reisender, und zwar ab dem Moment, in dem er seine Stadt verlässt, bis zu seiner Rückkehr. Ebenso gilt als Reisender, wer an einen entfernten Ort reist und beabsichtigt, dort bis zu 15 Tage zu bleiben. Als „entfernter Ort“ gilt nach der Scharia eine Strecke, die zu Fuß in etwa drei Tagen zurückgelegt wird. In der Ebene entspricht das etwa 90 Kilometern (Haschiyat Ibn Abidin, 2/133). Auf Wasser- oder Gebirgswegen kann die Entfernung variieren. Auch wer diese Strecke mit dem Zug oder Flugzeug zurücklegt, gilt am Zielort als Reisender.

Wer beabsichtigt, an einem Ort 15 Tage oder länger zu bleiben, gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Reisender. Tritt er jedoch vor Ablauf der 15 Tage erneut eine Reise an, bleibt er Reisender. Wer ursprünglich nicht vorhatte, 15 Tage zu bleiben, aber durch Umstände wie unerledigte Arbeit oder das Warten auf Nachrichten doch 15 Tage verweilt, bleibt weiterhin im Status eines Reisenden.

Wer in zwei Städten eine Wohnung hat, verliert den Status des Reisenden, sobald er eine seiner Wohnungen erreicht. Ist die Entfernung zwischen den beiden Städten groß, gilt er während der Reise zwischen den Wohnungen als Reisender.

Für den Reisenden gelten drei Regelungen:

  • Es ist verpflichtend, das Pflichtgebet zu Dhuhr, Asr und Ischa auf zwei Rakʿa zu verkürzen.

  • Er darf bis zu drei Tage die Masah (das Überstreichen) über die Ledersocken machen.

  • Wer während des Ramadan reist, darf das Fasten nachholen und muss es nicht unterwegs einhalten.

Die Sunna-Gebete mit vier Rakʿa, das Maghrib-Gebet mit drei Rakʿa und das Witr-Gebet werden nicht verkürzt, sondern vollständig verrichtet.

Ist der Reisende Vorbeter beim vier Rakʿa-Gebet, betet er zwei Rakʿa, gibt den Salam und beendet das Gebet. Die ortsansässigen Mitbeter vervollständigen die restlichen zwei Rakʿa für sich. Ist der Imam ein Ortsansässiger, beten die Reisenden das Gebet vollständig mit ihm.

Ein Reisender, der vor Reiseantritt ein vier Rakʿa-Gebet nachzuholen hat, muss dieses während der Reise vollständig beten. Wird das Gebet während der Reise nachzuholen fällig, so wird es nach der Rückkehr am Wohnort verkürzt (zwei Rakʿa) nachgeholt.

Hasan AMANKUL,

„Munara“-Zeitung, Nr. 21, 2021

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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