Gebetszeiten
Gottesdienstde

Wie betet eine Person, die nicht stehen oder sich niederwerfen kann?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Die Verpflichtung zum Gebet ist durch das Buch, die Sunna und den Konsens (idschma) festgelegt. Im Koran heißt es: „Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.“ (an-Nisâ, 4/103) und „Verrichtet das Gebet auf rechte Weise.“ (al-Baqara, 2/43). Der Prophet (s.a.s.) bezeichnete das Gebet als „die Säule der Religion“ (Ahmad b. Hanbal, Musnad, 5/231 [22069]; Tirmidhî, Îmân, 8 [2616]), beschrieb es als „die beste Tat“ (Ibn Madscha, Tahâra, 4 [277]) und erklärte, dass die erste Tat, über die am Tag des Gerichts Rechenschaft abgelegt wird, das Gebet sein wird. (Nasâ’î, Salât, 9 [465]) Der Prophet (s.a.s.) sagte: „Wer das Gebet absichtlich unterlässt, dem sind der Schutz Allahs und Seines Gesandten entzogen.“ (Ahmad b. Hanbal, al-Musnad, 6/421 [27404]; Ibn Madscha, Fitân, 23 [4034]). Daher darf das Gebet nicht unterlassen werden und muss, wenn nötig, auch durch Andeutung (îmâ) verrichtet werden.

Die Säulen des Gebets sind im Koran und in der Sunna festgelegt, und die Art und Weise, wie das Gebet verrichtet wird, wurde vom Propheten (s.a.s.) sowohl mündlich als auch praktisch gezeigt. Zu diesen Säulen gehören der Eröffnungstakbir, das Stehen (qiyâm), das Rezitieren (qirâ’a), die Verbeugung (rukû‘), die Niederwerfung (sudschûd) und das abschließende Sitzen (qa’da-i ahira). Im Koran heißt es: „Steht demütig vor Allah im Gebet.“ (al-Baqara, 2/238), „O ihr, die ihr glaubt, verbeugt euch, werft euch nieder, dient eurem Herrn und tut Gutes, damit ihr Erfolg habt.“ (al-Hadsch, 22/77). Der Prophet (s.a.s.) zeigte einem Gefährten, wie man das Gebet verrichtet, und sagte nach der Erklärung des Taschahhud: „Wenn du dies getan hast, ist dein Gebet vollständig.“ (Tirmidhî, Salât, 226 [302])

Wenn eine der Säulen des Gebets ohne Entschuldigung ausgelassen wird, ist das Gebet ungültig. Allerdings werden im Islam die Pflichten nach der Fähigkeit des Einzelnen bemessen (al-Baqara, 2/286), und für Situationen, die die Kraft übersteigen oder große Schwierigkeiten bereiten, gibt es Erleichterungen (al-Baqara, 2/185). So sagte der Prophet (s.a.s.) zu einem kranken Gefährten, der fragte, wie er beten solle: „Verrichte das Gebet im Stehen. Wenn du dazu nicht in der Lage bist, dann im Sitzen, und wenn du dazu auch nicht in der Lage bist, dann auf der Seite liegend.“ (Buchârî, Taksîru’s-salât, 19 [1117]). Krankheiten, die das Verrichten einer der Säulen des Gebets verhindern, gelten ebenfalls als Grund für Erleichterung.

Dementsprechend gilt:

  1. Wer nicht in der Lage ist, das Gebet im Stehen zu verrichten, betet im Sitzen. Kann diese Person sich niederwerfen, so beugt sie sich für die Verbeugung leicht nach vorne und vollzieht die Niederwerfung, indem sie Stirn und Nase auf den Boden legt. Ist auch die Niederwerfung nicht möglich, werden Verbeugung und Niederwerfung durch Andeutung (îmâ) ausgeführt. Dabei muss die Bewegung für die Niederwerfung tiefer sein als die für die Verbeugung.

  2. Wer stehen kann, sich aber nicht niederwerfen kann, kann das Gebet im Sitzen auf dem Boden oder auf einem Stuhl durch Andeutung verrichten oder das Stehen und die Verbeugung normal ausführen und nur die Niederwerfungen durch Andeutung ersetzen.

  3. Wer die erste Gebetseinheit (rak‘a) mit Stehen, Verbeugung und Niederwerfung verrichten kann, aber in den folgenden Einheiten nicht mehr aufstehen kann, vollendet das Gebet, indem er die weiteren Einheiten im Sitzen mit leichter Verbeugung und normaler Niederwerfung verrichtet.

  4. Wer stehen und sich verbeugen kann, aber nicht auf dem Boden sitzen kann, beginnt das Gebet im Stehen, verrichtet die Verbeugung normal und kann die Niederwerfung auf einem Stuhl o. Ä. durch Andeutung ausführen oder das gesamte Gebet im Sitzen auf einem Stuhl durch Andeutung verrichten.

Beim Gottesdienst sollte man innerlich aufrichtig und sorgfältig sein und die Gebete mit allen vorgeschriebenen Formen gewissenhaft verrichten. Leichte körperliche Beschwerden, die das Gebet in seiner ursprünglichen Form nicht verhindern, gelten nicht als Entschuldigung.

Das Beten im Sitzen oder auf einem Stuhl ist zudem kein Hindernis für die Teilnahme am Gemeinschaftsgebet in der Moschee. Wer so betet, sollte sich in die Gebetsreihe einreihen. Die Stühle sollten in der Linie der Gebetsreihe stehen und die Niederwerfung der Betenden in der hinteren Reihe nicht behindern. Außerdem ist es nicht angebracht, in Moscheen feste Sitzreihen einzurichten, da dies die Einreihung in die Gebetsreihe erschwert und nicht mit der Moscheekultur und -etikette vereinbar ist.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.