Gebetszeiten
Gottesdienstde

Wie betet eine Person, die weder die rituelle Waschung (Wudu) noch die Trockenreinigung (Tayammum) durchführen kann?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Die Menschen sind nur für das verantwortlich, was sie leisten können. Denn unsere Religion auferlegt dem Menschen keine Last, die er nicht tragen kann. Daher ist der Mensch verpflichtet, das zu tun, wozu er in der Lage ist (el-Hac, 22/78; el-Feth, 48/17). Allah der Erhabene sagt im Koran: „Allah fordert von niemandem mehr, als er zu leisten vermag“ (el-Bakara, 2/286). Dieses Prinzip gilt sowohl für die Verpflichtung zu den gottesdienstlichen Handlungen als auch für deren Ausführung. Zum Beispiel ist das Gebet für jemanden, der nicht zurechnungsfähig ist, nicht verpflichtend.

Dementsprechend verrichtet eine Person, die nicht in der Lage ist, die rituelle Waschung (Wudu) durchzuführen und auch niemanden hat, der ihr dabei hilft, das Gebet mit Tayammum. Wenn jemand, dessen Arme und Beine gesund sind, aber weder reines Wasser noch reine Erde verwenden kann oder schwer krank ist und weder selbst Wudu noch Tayammum machen kann und auch niemanden findet, der ihm hilft, dann führt er, auch wenn er nicht im Zustand der rituellen Reinheit ist, die Bewegungen der Betenden aus, soweit er dazu in der Lage ist, aus Respekt vor der Gebetszeit. Wenn er wieder gesund ist, holt er die Gebete nach (Haskefî, ed-Dürrü’l-muhtâr, 2/102). Dies ist die im Schafi'i-Rechtskreis als korrekt anerkannte Ansicht (Nevevî, el-Mecmû‘, 11/323). Nach den Hanbaliten ist es jedoch nicht erforderlich, das Gebet später nachzuholen, wenn man in diesem Zustand gebetet hat (İbn Kudâme, el-Muğnî, 1/184).

Wenn jemand aufgrund fehlender Arme und Beine nicht in der Lage ist, die rituelle Waschung durchzuführen und auch niemanden hat, der ihm hilft, und daher auch keinen Tayammum machen kann, ist er weder zur rituellen Waschung noch zum Tayammum verpflichtet. Er betrachtet sich als rituell rein und verrichtet das Gebet so gut er kann. Es ist nicht erforderlich, diese Gebete später nachzuholen (İbn Nüceym, el-Bahr, 2/125; İbn Âbidîn, Reddü’l-muhtâr, 1/102).

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.