Da es keinen authentischen und eindeutigen Hadith über den Abstand zwischen den Füßen im Stehen während des Gebets gibt, haben islamische Gelehrte unterschiedliche Meinungen darüber geäußert, wie groß dieser Abstand sein sollte.
Nach der hanafitischen Rechtsschule sollte der Abstand zwischen den Füßen im Stehen etwa vier Finger breit sein. (Şürünbülâlî, Merâkı’l-felâh, 98) Nach der schafiitischen Rechtsschule sollte der Abstand etwa eine Handspanne betragen. (Zekeriyyâ el-Ensârî, Esne’l-metâlib, 1/146) Nach den malikitischen und hanbalitischen Rechtsschulen sollten die Füße weder übermäßig weit auseinander noch ganz eng beieinander stehen. (Zühaylî, el-Fıkhu’l-İslâmî, 2/881-882)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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