Gebetszeiten
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Wie lange dauert das Wochenbett? Wie ist der Status der während dieser Zeit versäumten gottesdienstlichen Handlungen?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Das Wochenbett ist die Blutung, die eine Frau nach der Geburt, einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch für eine bestimmte Zeit erfährt. Eine Frau in diesem Zustand wird als Wöchnerin bezeichnet. Die Dauer des Wochenbetts kann bei jeder Frau unterschiedlich sein und hängt von ihrer körperlichen Konstitution, genetischen Veranlagung und den Umweltbedingungen ab.

Es gibt keine Untergrenze für die Dauer des Wochenbetts. Die Obergrenze beträgt nach der hanafitischen Rechtsschule vierzig, nach der schafiitischen sechzig Tage. Blutungen, die nach Ablauf dieser Fristen auftreten, gelten nicht mehr als Wochenbettblutung, sondern als Entschuldigungsblutung. Wenn die Blutung während des Wochenbetts für eine Weile aufhört und dann wieder einsetzt, werden auch die Tage ohne Blutung zum Wochenbett gerechnet. (Aliyyü’l-Kârî, Fethu bâbi’l-‘inâye, 1/148; Şirbînî, Muğni’l-muhtâc, 1/294)

Frauen dürfen während der Menstruation und des Wochenbetts keinen Geschlechtsverkehr haben, und es ist auch verboten, mit einer Frau in diesem Zustand Geschlechtsverkehr zu haben. Außerdem dürfen Frauen während der Menstruation und des Wochenbetts kein Gebet verrichten, kein Fasten halten (Buhârî, Hayız, 6 [304]; Muslim, Hayız, 67-69 [335]) und die Kaaba nicht umrunden. (Buhârî, Hayız, 1, 7 [294, 305]; Muslim, Hac, 111, 119-120 [1211]) Die während der Menstruation und des Wochenbetts versäumten Gebete müssen nicht nachgeholt werden, die versäumten Fastentage jedoch schon. (Muslim, Hayız, 67-69 [335])

Wenn die Wochenbettblutung vor Ablauf von vierzig Tagen aufhört, nimmt die Frau eine Ganzkörperwaschung (Ghusl) vor und beginnt wieder mit ihren gottesdienstlichen Handlungen.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

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