Gebetszeiten
Familie und Ehede

Wie lange ist die Wartezeit (Idda) für eine geschiedene Frau?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Nach islamischem Recht ist es für eine Frau verpflichtend, nach dem Tod ihres Ehemannes oder nach einer Scheidung eine bestimmte Wartezeit einzuhalten. Während dieser Zeit ist es ihr weder erlaubt, einen Heiratsantrag anzunehmen noch zu heiraten.

Im Koran heißt es: „Geschiedene Frauen sollen drei Menstruationszyklen abwarten, bevor sie wieder heiraten dürfen“ (Sure al-Baqara, Vers 228).

Für Frauen, die keine Menstruation mehr bekommen oder deren Menstruation altersbedingt ausgeblieben ist, beträgt die Wartezeit (Idda) drei Monate. Für schwangere Frauen dauert die Wartezeit bis zur Entbindung. Dazu steht im Koran:

„Und wenn ihr bei euren Frauen, die keine Menstruation mehr haben, im Zweifel seid, so beträgt ihre Wartezeit – ebenso wie bei denen, die noch keine Menstruation hatten – drei Monate. Und bei Schwangeren dauert die Wartezeit bis zur Entbindung“ (Sure at-Talaq, Vers 4).

Für Frauen, deren Ehemann verstorben ist, beträgt die Idda vier Monate und zehn Tage. Im Koran heißt es dazu:

„Und diejenigen von euch, die sterben und Frauen hinterlassen, sollen (diese) vier Monate und zehn Tage abwarten“ (Sure al-Baqara, Vers 234).

Nach kasachischer Tradition gilt es als unschicklich, wenn eine Frau vor Ablauf eines Jahres nach dem Tod ihres Mannes wieder heiratet.

Während der Wartezeit wird festgestellt, ob die Frau schwanger ist oder nicht. Falls sie schwanger ist, wird so die Abstammung des Kindes eindeutig geklärt. Außerdem zeigt die Frau durch das Einhalten der Idda Respekt gegenüber der Ehe mit ihrem verstorbenen Ehemann.

Für eine Frau, deren Ehe geschlossen, aber mit dem Ehemann noch keine eheliche Gemeinschaft (kein Geschlechtsverkehr) stattgefunden hat, ist nach der Scheidung keine Wartezeit einzuhalten. Sie kann sofort wieder heiraten.

Zusammengefasst lassen sich die Wartezeiten für geschiedene Frauen nach islamischem Recht wie folgt darstellen:

  1. Für eine geschiedene Frau im gebärfähigen Alter beträgt die Idda drei Menstruationszyklen.

  2. Für Frauen, die aufgrund ihres Alters oder aus anderen Gründen keine Menstruation mehr haben, beträgt die Wartezeit nach der Scheidung drei Monate.

  3. Für schwangere Frauen endet die Wartezeit mit der Geburt des Kindes.

  4. Für Frauen, deren Ehemann verstorben ist, beträgt die Idda vier Monate und zehn Tage.

  5. Für Frauen, deren Ehe geschlossen, aber noch nicht vollzogen wurde, ist nach der Scheidung keine Wartezeit einzuhalten.

Nach islamischem Recht müssen Frauen nach einer rechtsgültigen Scheidung mindestens die oben genannten Wartezeiten einhalten, bevor sie erneut heiraten dürfen. Wenn jedoch die Möglichkeit besteht, dass die Frau mit ihrem früheren Ehemann wieder zusammenkommt und sie sich versöhnen, können sie vor Ablauf der Wartezeit erneut heiraten. Allerdings missbilligt Allah die Scheidung aus geringfügigen Gründen. Deshalb sollten muslimische Ehepaare einander respektieren, nachsichtig sein, an das Wohl der Kinder denken, Geduld zeigen und sich bemühen, die Familie zu erhalten.

Vorbereitet von Hasan AMANKUL
„Munara“-Zeitung, Nr. 19, 2020

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

Die Antworten hier stammen von Nutzern und sind keine offizielle Fatwa. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an eine zuständige religiöse Stelle.

👍 0👎 0💬 0
Teilen:

Kommentare

Noch keine Kommentare.