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Wie nimmt eine Person, die eine Mund- oder Nasenoperation hatte, die rituelle Waschung (Wudu) vor?

Shejire Editorial

AntwortEditorialShejire Editorial

Das Urteil über das Ausspülen des Mundes (Madmada) und der Nase (Istinschâk) beim Wudu ist unter den Gelehrten umstritten. Der Grund dafür ist die Meinungsverschiedenheit darüber, ob Mund und Nase zum Gesicht gehören, das beim Wudu verpflichtend gewaschen werden muss. Nach der Mehrheit der Gelehrten, zu denen die Hanafiten, Schafiiten und Malikiten gehören, ist das Ausspülen von Mund und Nase eine Sunna des Wudu. (Merğînânî, el-Hidâye, 1/16; Nevewî, el-Mecmû‘, 1/465; Hattâb, Mevâhib, 1/245) Bei den Hanbaliten hingegen ist das Ausspülen von Mund und Nase sowohl beim Wudu als auch bei der Ganzkörperwaschung (Ghusl) verpflichtend (fard). (Ibn Qudâma, el-Muğnî, 1/88) Die Beweise der Mehrheit sind in dieser Angelegenheit jedoch stärker und zutreffender. Dementsprechend ist das Waschen von Mund und Nase beim Wudu eine Sunna, sodass es die Gültigkeit der rituellen Waschung nicht beeinträchtigt, wenn jemand aus Krankheits- oder Operationsgründen oder auch ohne besonderen Grund das Ausspülen von Mund und Nase unterlässt.

Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu

Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.

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