Wer das Freitagsgebet erreicht, bevor der Imam den Friedensgruß gibt, gilt als am Gebet teilgenommen. Diese Person vervollständigt ihr Gebet nach dem Friedensgruß des Imams eigenständig. Wer jedoch erst nach dem Friedensgruß des Imams in die Moschee kommt, hat das Freitagsgebet nicht erreicht. (Kâsânî, Bedâ’i, 1/267)
Wer eine Gebetseinheit (Rak‘a) des Freitagsgebets mit dem Imam verrichtet hat, steht nach dem Friedensgruß des Imams auf, verrichtet eine weitere Gebetseinheit und schließt das Gebet mit dem Friedensgruß ab. In dieser selbstständig verrichteten Gebetseinheit rezitiert er Subhâneke, die Basmala, die Fâtiha und eine zusätzliche Sure oder einige Verse. Wer den Imam erst im Taschahhud erreicht, steht nach dem Friedensgruß des Imams auf und verrichtet zwei Gebetseinheiten, bevor er den Friedensgruß gibt. So vervollständigt er das Freitagsgebet. Wer das Freitagsgebet nicht erreicht, verrichtet stattdessen das Mittagsgebet (Salat zuhr) dieses Tages. Wer das Festgebet (Bayram) nicht erreicht, hat das Gebet versäumt; es ist nicht erforderlich, dafür ein anderes Gebet zu verrichten.
Nach der Meinung der Malikiten und Schafiiten muss man mindestens eine Gebetseinheit mit dem Imam verrichten, um als am Freitagsgebet teilgenommen zu gelten. Wer sich dem Imam erst anschließt, nachdem dieser sich aus der Verbeugung (Ruku‘) der zweiten Gebetseinheit aufgerichtet hat, vervollständigt sein Gebet als Mittagsgebet mit insgesamt vier Gebetseinheiten. (Şirbînî, Muğni’l-muhtâc, 1/567; Haraşî, Şerhu Muhtasar, 2/84)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.