Auf Verkehrsmitteln wie Schiffen, auf denen man stehen kann, ist es grundsätzlich vorgeschrieben, das Gebet stehend, in Richtung Qibla und mit vollständiger Verbeugung (Rukūʿ) und Niederwerfung (Sujūd) zu verrichten. Wenn es aufgrund von Schwindel oder ähnlichen Gründen nicht möglich ist, im Stehen zu beten, kann das Gebet auf dem Schiff auch im Sitzen verrichtet werden. Wenn es möglich ist, sollte man dabei nicht nur andeuten (imā), sondern das Gebet mit Rukūʿ und Sujūd vollziehen. Zu Beginn des Gebets sollte man sich, wenn möglich, zur Qibla wenden, und wenn das Schiff die Richtung ändert, sollte sich die Person ebenfalls zur Qibla drehen. Im Gegensatz zu Reittieren kann das Gebet auf dem Schiff auch in Gemeinschaft verrichtet werden (Kāsānī, Bedāi‘, 1/109-110).
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
Dieser Inhalt wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Redaktion geprüft.