Gehörlose Menschen sind in Bezug auf die religiösen Pflichten genauso verpflichtet wie andere Muslime. Daher sind sie verpflichtet, das Gebet zu verrichten, zu fasten und andere religiöse Pflichten zu erfüllen. Die Eröffnungsformel (Iftitah-Takbir) und das Rezitieren, die zu den Pflichten des Gebets gehören, sollten normalerweise ausgesprochen werden. Da dies jedoch für Gehörlose nicht möglich ist, reicht es aus, wenn sie Takbir und Rezitation im Herzen vollziehen; sie müssen ihre Zunge dabei nicht bewegen. (el-Fetâva’l-Hindiyye, 1/69; Ibn Abidin, Reddü’l-muhtâr, 1/481) Denn der Mensch ist nur zu dem verpflichtet, wozu er in der Lage ist. (el-Bakara, 2/286)
Quelle: T.C. Diyanet İşleri Başkanlığı, Din İşleri Yüksek Kurulu
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